Mittwoch, 27. September 2017

Der Test

5. Juli 2017
Auf dem Prüfstand: Der "Rechtsstaat"

17. Juni 2013: Zwei Polizeibeamte dringen mit Gewalt in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung ein. Es ist 21.40 Uhr. Sie geben sich falsche Namen, sie deuten den Grund für ihre Aktion nur an. Ich erfahre später, dass ich mein Patenkind versteckt haben soll. 

Da das Wilhelmshavener Jugendamt mauert und mich auslacht, stelle ich Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen Hausfriedensbruchs.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird ein halbes Jahr später eingestellt. Die Polizeibeamten haben angeblich nur ihre Pflicht getan. Aus dem Einstellungsbeschluss erfahre ich, wie die Polizisten wirklich heißen. Ich erfahre auch, wie die Jugendamtsmitarbeiterin heißt, die diese Aktion gestartet hat. Sie behauptet, nichts sagen zu können, weil sie nicht in meiner Wohnung gewesen sei.

2014: Die Polizeibeamten zerren mich wegen meiner Berichte über die Wohnungsdurchsuchung vor Gericht. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin darf auf Geheiß ihres Dienstherrn vor Gericht nicht aussagen. Ich sage vor Gericht die Wahrheit, die Polizeibeamten lügen. 

Ich stelle Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten wegen falscher uneidlicher Aussage und argumentiere so: Vor Gericht hat es eine Version der Geschichte von mir gegeben und eine der Polizeibeamten. Da die Jugendamtsmitarbeiterin während der Aktion schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden hat, ist sie Augenzeugin. Sie muss entweder meine oder die Version der Polizeibeamten bestätigen.

Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wird nach einigen Wochen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft nur, was in den Gerichtsakten steht. Die Jugendamtsmitarbeiterin wird nicht verhört.

Juni 2017: Ich stelle Strafantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt.

Ergebnis: Steht noch nicht fest. Dürfte aber vorhersehbar sein...

Weitere Informationen auf www.szenewilhelmshaven.de

27. September 2017
Test nicht bestanden
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