Dienstag, 22. November 2016

Kein feiner Verleger

Kleinanleger mit "Medienbriefen" abgezockt

Osnabrück. Der Verleger einer Sonntagszeitung ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden, weil er Kleinanleger mit so genannten "Medienbriefen" hereinlegte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Betrug in 165 Fällen und Konkursverschleppung vor. 

Nach der Beweisaufnahme sah es die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes als erwiesen an, dass der inzwischen 62-jährige Angeklagte zwischen Dezember 2009 und Januar 2014 als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer Verlagsgesellschaft mit Sitz in Osnabrück, in der von ihm herausgegebenen Sonntagszeitung sog. Medienbriefe als sichere Geldanlage mit einer Rendite von 4 bis 6,25 % beworben habe. 

Auch in den Beratungsgesprächen mit so geworbenen potentiellen Anlegern habe der Angeklagte suggeriert, dass es sich bei dem Kauf der Medienbriefe um eine sichere Geldanlage mit guter Rendite handele, die jederzeit ohne Verlust der Einlage gekündigt werden könne. Darüber, dass es sich bei dem Anlagemodell um eine stille Gesellschaftsbeteiligung mit Totalverlustrisiko gehandelt habe, habe er die Kleinanleger nicht aufgeklärt. Insbesondere habe er die Anleger nicht darüber informiert, dass die Gesellschaft bereits seit 2001 keinen Gewinn mehr erzielt habe.

Die Kammer hat weiter festgestellt, dass die Gesellschaft die Anlegergelder - wie der Angeklagte gewusst habe - dringend benötigte, um eine Insolvenz des Unternehmens abwenden und den Betrieb der Sonntagszeitung aufrechterhalten zu können. 

Da sich die finanzielle Situation des Unternehmens jedoch nie gebessert habe, habe das Verfahren, in dem auch Vorabzahlungen auf - tatsächlich nicht eingetretene - Gewinne an die Anleger ausgekehrt worden seien, nur durch ein sog. Schneeballsystem aufrechterhalten werden können, mithin dadurch, dass immer weitere Medienbriefe veräußert und immer neue Anlegergelder generiert worden seien. 

Im angeklagten Tatzeitraum sei so auf Seiten der Anleger ein Gesamtschaden in Höhe von 1,6 Mio. € entstanden, wobei noch nicht berücksichtigt sei, dass die Anleger als „stille Gesellschafter" von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der gezahlten Vorabvergütung in Anspruch genommen würden.

Als besonders tragisch sah es die Kammer an, dass die von dem Angeklagten betrogenen Anleger überwiegend einfache Leute seien, die ihm vertraut und Geld angelegt hätten, auf das sie für ihre Familie oder ihren Ruhestand angewiesen gewesen seien.

Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Samstag, 12. November 2016

Das letzte Gericht

Vor der Justiz-Autobahn 

12. November 2016. Ich habe heute Post vom Verwaltungsgericht Hannover bekommen. Das Gericht schreibt: "11 A 5408/15 Sehr geehrter Herr Tjaden, in der Verwaltungsgerichtssache Tjaden gegen Region Hannover wird um Darlegung gebeten, zu welchen Tatsachenbehauptungen die Zeugen konkret angehört worden sollen.

Soweit es um die Feststellungen der Amtsveterinärin der Beklagten und des Tierarztes im Tierheim zum Zustand des Hundes bei der Fortnahme am 16. 9. 2015 gehen sollte, wurde bereits in den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschlüssen darauf hingewiesen, dass den Amtsveterinären dabei eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt. Für ein substantiiertes Bestreiten dieser Feststellungen müsste ein tierärztliches Gegengutachten vorgelegt werden, welches den Zustand des Hundes ebenfalls am 15./16. 9. 2015 beschreibt. Derartiges ist nicht ersichtlich."

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