Samstag, 14. November 2015

Die verrückte Stadt (II)

Wilhelmshavener Amtsgericht: Glück muss man schon haben

Demnächst werden Verfahren vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht dokumentiert und als "Alles Glückssache-Justiz spezial" im Nachtprogramm eines Fernsehsenders ausgestrahlt?

Der Fall: Ein Beschuldigter in einer Ordnungswidrigkeitssache soll am 17. April 2015 zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht erscheinen. Der Beschuldigte stellt am 11. Februar 2015 schriftlich einen Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht, da alle Argumente auf dem Postweg ausgetauscht worden seien.

Das Gericht fällt am 17. April 2015 ein Säumnisurteil gegen den Beschuldigten. Die Verhandlung führt der Richter L.

Der Beschuldigte stellt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da er nicht unentschuldigt gefehlt habe. Über seinen Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht sei nicht entschieden worden. Den Richter L. lehnt er vorsorglich wegen Befangenheit ab.

Richter L. verfasst im Juni 2015 eine Protokollnotiz und erklärt sich für nicht befangen. Zu dieser Notiz soll der Beschuldigte Stellung nehmen. Der Beschuldigte nimmt Stellung und hält seinen Befangenheitsantrag aufrecht. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg als Herrin des Verfahrens hält das Säumnisurteil für korrekt. Reagiere ein Richter nicht auf einen Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht, dann gelte der Antrag als abgelehnt. Nun schreiben wir September 2015.

Das Amtsgericht von Wilhelmshaven fragt den Beschuldigten schriftlich, ob er seinen Befangenheitsantrag aufrecht erhalte, denn Richter L. sei inzwischen in Pension gegangen. Für den Fall zuständig sei nun Richter K. Der Beschuldigte reagiert nicht mehr.

3. November 2015: In einem Beschluss des Richters K. wird das Säumnisurteil aufgehoben. Begründung: "Der Betroffene ist entschuldigt nicht zu der Hauptverhandlung am 17. 4. 2015 erschienen, da über den rechtzeitig am 11. 2. 2015 gestellten Antrag auf Entbindung von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen nicht entschieden worden ist (vgl. zu dieser Konstellation OLG Düsseldorf, NZStZ-RR 2000, 180 mwN)."

Nun hofft der Beschuldigte, dass nicht auch Richter K. völlig überraschend in Pension geht...

Die verrückte Stadt (III)




Samstag, 24. Oktober 2015

Reine Geldfragen

Veterinäramt der Region Hannover: Über 800 Euro sind es schon
Fast 300 Euro Kosten soll ich schon tragen, seit heute sollen 517,68 Euro dazu kommen. Steht in einem Schreiben mit der Betreff-Zeile “Festsetzung von Zwangsgeld”. Dabei beruft sich die Behörde auf Behauptungen, die der Burgdorfer Tierarzt S. “auf Nachfrage” des Veterinäramtes aufgestellt haben soll.
Hier keinesfalls dieses schmutzige Spiel mitspielen

Die Hälfte reicht auch
Das riecht immer mehr nach Psychoterror des Jobcenters von Wilhelmshaven. Nun habe ich ein Schreiben der Rentenversicherung bekommen. Meine Rente soll ab Dezember 2015 um die Hälfte gekürzt werden, die andere Hälfte soll an den Inkasso-Service der Agentur für Arbeit in Recklinghausen überwiesen werden, wenn ich nicht nachweise, dass ich im Falle dieser Kürzung hilfsbedürftig werde.

Sonntag, 4. Oktober 2015

Die verrückte Stadt

In Wilhelmshaven geht immer noch mehr

2. Oktober 2015. In Hannover sind gestern fünf Fachgerichte in ein neues Gebäude gezogen. Das ist eine gute Idee, findet die niedersächsische Justizministerin. Eine gute Idee hätte ich auch für Wilhelmshaven. Das ist eine schrumpfende Stadt am Jadebusen, in der ich geboren bin und in der ich von 2004 bis Mitte 2014 noch einmal gelebt habe, um festzustellen, dass ich mit den dortigen unsäglichen Verhältnissen nicht zurecht komme. Wenn ich dort gedacht habe, dass mehr nicht mehr geht, ging garantiert noch mehr.

Deswegen müsste eigentlich auch das gehen: Errichtet wird ein neues Gebäude für das Jobcenter, das Amtsgericht, die Polizei, das Jugendamt und für den Oberbürgermeister. Vor dem Einzug müssen sich alle dazu verpflichten, keine Post zu verschicken, gearbeitet werden darf nur nachts, wenn alle anderen schlafen und die Existenz des Gebäudes wird verschwiegen. Es darf sozusagen nichts nach außen dringen.

Zu mir dringt derzeit nämlich viel aus Wilhelmshaven: In Burgwedel bei Hannover habe ich am 17. Februar 2014 einen Mietvertrag unterschrieben, nach und nach räumte ich meine Wohnung in Wilhelmshaven. Dem Jobcenter von Wilhelmshaven teilte ich am 6. März 2014 mit, dass ich umziehe. 

Im Juni 2014 behauptete das Jobcenter, ich hätte meinen Umzug verschwiegen, forderte die Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen für März und April 2014 und strengte ein Bußgeldverfahren an. Dagegen wehrte ich mich mit dem Hinweis, erstens meinen Umzug gemeldet und zweitens nach und nach meinen Wohnort gewechselt zu haben. Meine Schlüssel für die Wohnung in Wilhelmshaven hätte ich am 2. September 2014 übergeben.

Doch das Jobcenter zog das Bußgeldverfahren durch und beauftragte die Bundesagentur für Arbeit mit dem Inkasso, obwohl ich inzwischen geklagt hatte. Das Amtsgericht von Wilhelmshaven schickte mir Anfang 2015 eine Ladung für eine Verhandlung am 17. April 2015, in dieser Ladung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich ein schriftliches Verfahren beantragen könne, dann müsse ich am 17. April 2015 nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Also beantragte ich ein schriftliches Verfahren. Dennoch ereilte mich im Mai 2015 ein Säumnisurteil, erlassen von einem Richter, der mir wohlbekannt war.

Dieser Richter hatte mich 2012 zu einer Geldstrafe verurteilt, er warf mir Verleumdung zweier Ratsherren aus Wilhelmshaven vor und drohte mir im Gerichtssaal mit Gefängnis, wenn ich meine Äußerungen wiederholen würde. Meine Äußerungen fand später das Landgericht von Oldenburg völlig in Ordnung, ich wurde frei gesprochen. Hier klicken

Vorher schon hatte mich dieser Richter zu einer Geldbuße verdonnert, weil ich als Radler angeblich eine Einbahnstraße in falscher Richtung benutzt hatte. Angehalten worden war ich von einem Polizisten und von drei Mitarbeitern der Stadt Wilhelmshaven, die zu einem Ordnungsdienst gehörten - aber nicht in dieser Einbahnstraße. Vor Gericht erschienen nur der Polizist und ein Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven, dass sie zu Viert gewesen waren, als sie mich stoppten, bestritten sie. Der Richter wischte meine Angaben vom Tisch. Hier klicken

Deswegen flatterte im Mai 2015 ein Befangenheitsantrag in das Wilhelmshavener Amtsgericht, weil ich nicht ein drittes Mal von diesem Richter verurteilt werden wollte. Der Richter erklärte sich für nicht befangen. Im September 2015 wurde ich um eine weitere Stellungnahme gebeten. Die bekam das Wilhelmshavener Amtsgericht.

Heute erreichte mich diese Mitteilung des Gerichtes: "In der Bußgeldsache gegen Sie wegen Ordnungswidrigkeit wird mitgeteilt, dass der Richter L. mittlerweile im Ruhestand ist und nach dem hiesigen Geschäftsverteilungsplan nunmehr Richter K. der zuständige Richter des streitigen Verfahrens ist. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Befangenheitsantrag damit erledigt hat. Es wird diesbezüglich um Stellungnahme binnen 2 Wochen gebeten."

Einmal abgesehen davon, dass inzwischen die Inkassostelle der Bundesagentrur für Arbeit fast schon wöchentlich bei mir auf der Matte steht, weil sie das Bußgeld kassieren will und sich das Jobcenter von Wilhelmshaven in Schweigen hüllt, wenn ich mich dort beschwere - auch diesen Richter kenne ich.

Verklagt hat mich nämlich voriges Jahr ein Polizeibeamter, der sich bei einer Durchsuchung meiner Wilhelmshavener Wohnung am 17. Juni 2013 einen falschen Namen gab, der mit einem Kollegen gegen 21.40 Uhr mit Gewalt in meine Wohnung eindrang und der nun nicht mehr wahr haben wollte, dass er dies alles im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes getan hatte. Die Jugendamtsmitarbeiterin, die für diese Aktion verantwortlich zeichnete, durfte vor Gericht nicht aussagen, im Namen des Oberbürgermeisters wurde ich verleumdet. 

Auf die Klage des Polizisten reagierte der Richter so, dass mein Anwalt und ich im Dezember 2014 frohgemut nach Wilhelmshaven fuhren. Der Richter hatte mir Prozesskostenhilfe gewährt, außerdem hatte er meinem Anwalt mitgeteilt, dass er die Klage für unbegründet halte. Dennoch verurteilte er mich, bescheinigte mir aber auch Glaubwürdigkeit. Hier klicken

Wilhelmshaven ist eine schrumpfende Stadt. Müsste sie aber gar nicht sein. Blühende Landschaften könnten dort entstehen mit der Ansiedlung von Betrieben, die Lachsäcke, Scherzkekse und ähnliches produzieren...

4. Oktober 2015. Dieser Polizeibeamte sollte ein besonders großes Büro bekommen Hier klicken 

Die verrückte Stadt (II)  

Freitag, 3. Juli 2015

Gerücht verboten

Wilhelmshavener Zeitung, 2. Juli 2015













Die ganze Geschichte in der Broschüre "Jagdszenen aus Wilhelmshaven", erhältlich bei Amazon, erschienen bei www.lulu.com (5 O 2491/14)

Samstag, 13. Juni 2015

Sex im Schwimmbad

Und die "Bild"-Zeitung ist dabei gewesen

Ein 19-Jähriger und eine 18-Jährige haben in einem Schwimmbad Unterwasser-Sex. Eine Unterwasser-Kamera filmt die Szene. Die Aufnahmen sind vorgestern von der "Bild"-Zeitung veröffentlicht worden, auch im Gerichtssaal wurden sie gezeigt. Die beiden Jugendlichen sind wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" verurteilt worden. Weil sich der junge Mann vor Gericht aufregte. Sonst hätte es einen Freispruch gegeben.

Hat sich der 19-Jährige etwa nicht zu Recht aufgeregt? Schließlich hat er die 18-Jährige nicht vergewaltigt - und wer hat die Aufnahmen der "Bild"-Zeitung zugespielt? Warum sind sie vom Schwimmbad-Personal nicht sofort wieder gelöscht worden? Warum zeigt ein Richter solche Bilder im Gerichtssaal?

Doch dann schreibt auch noch der "Bild"-Kolumnist Franz Josef Wagner: "Alle wollen vögeln. Sex ist die größte Macht." Die Auflage steigern kann man damit auch noch? Seine Kolumne hat er gestern so beendet: "Lassen wir doch die beiden Liebenden schwimmen." So lange die "Bild"-Zeitung die Fotos bekommt?

Beliebtester Platz für Sex im Freien ist einer Umfrage zufolge die Motorhaube. Der passt doch viel besser zu den meisten deutschen Männern als Unterwasser-Sex in einem Schwimmbad. Dann teilen sie das Liebste (das Auto) mit der Zweit-Liebsten. Weitere Vorschläge von Wagner: "...im Weißen Haus mit der Praktikantin, mit Schwarzenegger, der seine Haushälterin schwängerte..." Ist dieser "Bild"-Kolumnist peinlich!

Freitag, 16. Januar 2015

Und was ist mit Ficken?

Darum ist der Bundesgerichtshof so wichtig

Nun ist uns endlich klar geworden, wie wichtig der Bundesgerichtshof ist. Klar geworden ist uns das, weil er wichtige Entscheidungen trifft. Jetzt über das Rauchen auf dem Balkon. Gibt es über dem rauchenden Balkon einen nicht rauchenden Balkon, darf der rauchende Balkon nur noch zu bestimmten Zeiten rauchen. Ob der rauchende Balkon auch zur richtigen Zeit raucht, entscheiden Richter auf dem nicht rauchenden Balkon. Die stellen sich dort hin und atmen den Rauch ein, wenn er überhaupt ankommt. Kommt er an, kommt es auf die Menge an. So bekommen Richter eine Menge zu tun. Die hängen ja sonst auch nur auf Gerichtsfluren herum und warten darauf, dass sie vom Bundesgerichtshof etwas zu tun bekommen. Dafür hat in diesem Fall ein Ehepaar aus Brandenburg gesorgt, das nicht raucht, aber der Mieter unter ihnen.

Auf Balkonen wird aber nicht nur geraucht. Dort werden Blumen gegossen. Wann nimmt sich der Bundesgerichtshof endlich der Gießmengen an? Wasser, das von einem begossenen Balkon auf einen nicht begossenen Balkon strömt, kann durchaus Schäden anrichten.

Auf Balkonen wird auch gefickt. Wann nimmt sich der Bundesgerichtshof endlich der Paare an, die auf Balkonen ficken? Fickende Balkone zwischen nicht fickenden Balkonen können auf nicht fickenden Balkonen durchaus für Neid sorgen. Neid kann gesundheitsschädlich sein. Welcher Richter stünde nicht gern auf nicht fickenden Balkonen, um darüber zu entscheiden, ob auf fickenden Balkonen auch richtig gefickt wird? Und das nicht nur in Brandenburg...