Mittwoch, 17. Dezember 2014

Aufgelesen

21. Dezember 2013
Strafantrag gegen Oldenburger Staatsanwalt
Az. NZS 640 Js 23468/12
Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Staatsanwalt Eiser wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und aller weiteren infrage kommenden Straftaten wie üble Nachrede, Verleumdung…
In seinem Schriftsatz von 27. November 2013, der mir am 21. Dezember 2013 zugegangen ist, behauptet er: “Es ist durchaus als ein erheblicher Angriff auf die Ehre eines Kommunalpolitikers (gemeint ist der Wilhelmshavener UWG-Ratsherr Frank Uwe Walpurgis) anzusehen, wenn diesem unterstellt wird, er habe über die Verhöhnung eines Vorstandsmitglieds (“Vergasen”) nur gelächelt und sei diesem gegenüber gewalttätig geworden.”

19. März 2014
Keine eigene Deutung des Revisionsgerichtes
Ist eine Äußerung mehrdeutig, muss sie vom Gericht von allen Seiten beleuchtet werden. Das hat das Oldenburger Landgericht am 31. Oktober 2013 getan. Das Revisionsgericht darf keinesfalls eine eigene Deutung an deren Stelle setzen. Weiter heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichtes von Oldenburg: “Soweit die Strafkammer auch eine Deutung dahingehend für möglich gehalten hat, dass in der Partei ´Freie Wähler´ unter dem Einfluss des Zeugen Walpurgis als ´Neofaschisten´ bezeichnete Personen ihre politische Heimat finden könnten, und auch insoweit eine Strafbarkeit verneint hat, ist dieses jedenfalls im Ergebnis ebenfalls nicht zu beanstanden.”

Ich schreibe nichts Falsches
Aber sicher, Herr (Rechtsanwalt) Laß! Ich werde auch weiterhin keine unrichtigen Angaben über den Polizeieinsatz veröffentlichen. Allerdings hätte ich da ein paar Fragen: “Welche meiner Veröffentlichungen ist denn bisher unzutreffend gewesen? Dass sich die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger genannt haben? Dass sie in meine Wohnung eingedrungen sind, ohne sich auszuweisen und mir einen Grund zu nennen?”

Ladung vergessen

Das Landgericht von Oldenburg vergisst die Ladung von Zeugen, die nach Angaben des Richters unbedingt angehört werden müssen.

Islamprozess, 27. Mai 2014


Voller Schadenersatz auch ohne Helm

Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juni 2014 entschieden.

Energieversorger fordert über 100 000 Euro für Haschisch-Plantage

Osnabrück - 30. Juni 2014. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am 30. Juni 2014 um 9:15 Uhr in Saal 393 über die Zivilklage eines Energieversorgers aus Oldenburg gegen einen Beklagten aus den Niederlanden wegen des Stromverbrauchs einer sogenannten Indoor-Cannabis-Plantage.

Die von Rechtsanwalt Dr. Schlüter aus Oldenburg vertretene Klägerin behauptet, dass sie mit dem Beklagten einen Vertrag über die Lieferung von Strom, Erdgas und Wasser für eine Abnahmestelle in Sögel geschlossen habe. Im Mai 2010 sei in dem mit Strom belieferten Objekt eine sog. Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabispflanzen aufgefunden worden. Dabei sei festgestellt worden, dass unter Umgehung des Stromzählers über 70 leistungsstarke Lampen sowie 50 Schaltgeräte für die Aufzucht der Pflanzen installiert gewesen seien. Aus den Leistungsdaten dieser Geräte und der Zeit ihres Betriebes errechnet die Klägerin für den Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2010 einen Zahlungsanspruch in Höhe von ca. 73.000,- € für den Stromverbrauch sowie ca. 38.000,- € Vertragsstrafe. Für diese Kosten habe der Beklagte einzustehen, der zwischenzeitlich auch wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtskräftig verurteilt worden sei.

Der Beklagte wendet gegen seine Inanspruchnahme ein, dass er das Objekt vermietet habe und somit seine Mieter für den Stromverbrauch aufzukommen hätten. Er selbst sei auch nicht wegen des Drogenanbaus, sondern wegen des anschließenden Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln verurteilt worden.

Die Vorsitzende wird im anstehenden Termin eine Güteverhandlung durchführen und den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtern. Eine abschließende Entscheidung ist im Termin noch nicht zu erwarten; dafür werden bei zivilrechtlichen Verhandlungen meistens eigene Verkündungstermine anberaumt.

Anwalt aus Wilhelmshaven fordert Unterlassungserklärung

23. August 2014. Auch in Wilhelmshaven (“sterbende Stadt an der Jade”) vertreiben einige Leute die Langeweile mit Klatsch und Tratsch. Darüber regen sich eigentlich nicht mehr viele auf. Für die meisten gilt das “Ärzte”-Motto: “Lasse reden.” Nicht aber für den Oberbürgermeister und einen Unternehmer aus Wilhelmshaven, die heute in der Lokalzeitung ein gemeinsames Vorgehen gegen “Verleumder” angekündigt haben. Zu diesen “Verleumdern” soll auch ich gehören. Behauptet jetzt jedenfalls der Anwalt des Unternehmers. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Was ich nicht tun werde. Denn ich bin schon lange ein Gegner der Einschüchterungs-Seuche, die Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen und äußerungsrechtliche Verfahren mit sich bringt. Gerüchte ernähren sich von dieser Seuche.

Das Gebüsch-Gerücht. Hier klicken

Wilhelmshavener Amtsgericht: Hier darf erfolgreich gelogen werden
Vom Wilhelmshavener Amtsgericht bin ich am 2. September 2014 zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden, weil zwei Polizeibeamte mit ihren Lügen erfolgreich waren. Während der Verhandlung verlas die Richterin ein im Namen des Oberbürgermeisters verfasstes Schreiben, in dem ich als Stalker einer Jugendamtsmitarbeiterin verleumdet werde. Gegen dieses Urteil gehe ich in Berufung, gegen den Oberbürgermeister habe ich Strafantrag gestellt.
Vom Wilhelmshavener Amtsgericht bin ich am 6. März 2014 u. a. dazu verurteilt worden, die Miete für Oktober, November und Dezember 2013 ein zweites Mal an Anjas Erste Property zu zahlen, weil die Richterin die ihr von mir vorgelegten Kontoauszüge nicht als Beweismittel anerkannt hat. Sie störte sich bei ihrem Urteil auch nicht daran, dass diese Heuschrecke, der in Wilhelmshaven viele Häuser gehören oder gehört haben, keine gültige deutsche Firmenadresse angeben kann, weil es die nach meinen Recherchen und nach Recherchen von Fernsehredakteuren gar nicht gibt. Gegen dieses Urteil bin ich in Berufung gegangen.
Hier weiterlesen, 10. September 2014

Unternehmer klagt auf Unterlassung

In 14 Tagen muss mein Anwalt dem Oldenburger Landgericht angezeigt haben, dass ich mich verteidigen werde, anschließend haben wir drei Wochen Zeit für die Entgegnung: Der Wilhelmshavener Unternehmer Tom Nietiedt und seine Ehefrau Karin klagen auf Unterlassung.
Unterlassen soll ich die folgenden Behauptungen: “a)…die Klägerin habe mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Ehebruch begangen, b) der Kläger habe wegen des Ehebruchs der Klägerin mit dem Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven diesen krankenhausreif geschlagen”.

Hier weiterstaunen, 1. November 2014

Darf man ein Gerücht nicht für eine Lüge halten?

Also lautet der Beschluss, dass der Tjaden stundenlang grübeln muss? Das Oldenburger Landgericht hat in dem Rechtsstreit Karin und Tom Nietiedt gegen Heinz-Peter Tjaden meinen Prozesskostenhilfeantrag per Beschluss vom 4. Dezember 2014 abgelehnt, weil meine “beabsichtigte Verteidigung nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien keine Aussicht auf Erfolg” bietet. Zwei Richter und eine Richterin haben vor dieser Entscheidung ihre Köpfe zusammengesteckt. Sie studierten höchstrichterliche Urteile, das älteste stammt aus dem Jahre 1987, das jüngste aus dem Jahre 2013.

Hier weitergrübeln, 17. Dezember 2014