Durch die Leine geschwommen?
Die Polizei musste im Oktober 2009 auf eine Insel zwischen dem
Ernst-August-Kanal und der Leine nordöstlich der Wasserkunst in Hannover
ausrücken, um eine Gruppe Rinder einzufangen, die sich auf einem
Fuß- und Radweg in Richtung Wasserkunst bewegten. Nachdem die Beamten ihnen den
Weg versperrt hatten, gingen die Rinder von selbst auf eine an der Nordseite der
Insel befindliche Viehweide. Ein Rind lief erneut davon und musste wieder
eingefangen werden.
Die Beklagte stellte dem Pächter der Weide Kosten für den Einsatz in Höhe von
345 Euro in Rechnung. Der Pächter hat dagegen Klage erhoben. Er halte selbst
Rinder auf der Weide, bestreite aber, dass es seine Rinder gewesen seien, die
entlaufen waren. Seine Weide sei zur Leine nicht abgezäunt und würde häufiger
von Rindern „besucht", die auf einer Weide auf der anderen Seite der Leine
gehalten würden. Die dort gehaltenen Rinder seien Charolais-Rinder, die nach
Rassestandard weiß bis cremefarben seien. Er selbst halte nur Rinder der Rasse
Blonde d'Aquitaine, die hellgelb bis weizenfarben seien. Nach dem Polizeibericht
seien die Rinder „weiß" gewesen. Von Polizeibeamten sei zu erwarten, dass sie
weiße von weizenfarbenen Rindern unterscheiden könnten. Es sei außerdem möglich,
dass die Rinder nicht einmal von seiner Weide ausgebrochen seien, sondern die
Insel auf anderem Weg erreicht hätten.
Die Beklagte geht weiter davon aus, dass die entlaufenen Rinder dem Kläger
gehörten. Nach der amtlichen Rinderdatenbank halte der Kläger selbst auch
(weiße) Charolais-Rinder. Dass Rinder die Leine durchschwimmen, hält die
Beklagte für unwahrscheinlich.
Verwaltungsgericht Hannover
Beginn: 11. 7. 13, 9.30 Uhr
Az.: 10 A 825/11