Samstag, 29. Dezember 2012

Familiengericht Münster (III)

Einschub: Brief vom Jugendamt von Münster

Das erlebe ich bei der Beratung von Eltern nicht zum ersten Mal: Ahnt ein Jugendamt, dass sich das Blatt wenden wird, beginnen Absetzbewegungen. Die lese ich auch aus einem Brief heraus, den die Mutter aus Münster, die vor drei Monaten eine Wohnung in Wilhelmshaven fand, heute bekommen hat. Dass ihre Tochter, die seit dem 1. April 2011 bei anonymen Pflegeeltern lebt, immer noch gelegentlich in Trance fällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, wird nicht mehr behauptet. Damit hat das Familiengericht von Münster noch am 18. Juli 2012 ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrer Tochter begründet. Dabei berief sich das Gericht auf Ausführungen des Gutachters T. aus Drensteinfurt, die so allerdings in seinem "Gutachten" vom 11. März 2012 nicht zu finden sind.

Das Jugendamt von Münster schreibt, dass die dreieinhalbjährige Tochter "eine erfreuliche Entwicklung" nehme, die Frühförderung sei abgeschlossen worden. Probleme mit der Grobmotorik habe die Kleine kaum noch, sie "klettert gern, spielt sehr gerne mit dem Ball und mit Wasser", Tanzen und Singen liebe sie über alles, sogar im Haushalt helfe sie gern mit. Gefallen finde das Mädchen an Rollenspielen mit ihrem Teddy. Seit "einiger Zeit" besuche die Kleine einen Kindergarten, habe dort "bereits eine Freundin gefunden". Der Brief endet mit der Bemerkung: "N. ist ein ganzes Stück gewachsen und sie ist rundum gesund!"

Das ist doch prima. Die Gründe für das Umgangsverbot, das der Gutachter T. bis 2014 vorgeschlagen hat, sind also fast schon im Nu dahin. Dieser Brief macht sich sicherlich auch gut in der Akte, die vom Jugendamt in Wilhelmshaven für ein Gespräch im neuen Jahr angefordert wird.

Folge 3: Dieser Gutachter ist Partei

5 Kommentare:

  1. vielleicht begründet dieser gutachter das nächste umgangsverbot mit zu guter gesundheit des kindes :-( aber so weit wird es wohl nicht mehr kommen. das jugendamt von wilhelmshaven muss nur lesen, was der gutachter schreibt, wie der beschluss des familiengerichtes aussieht und was nun das jugendamt von münster mitteilt...

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  2. der gutachter sollte seine fehldiagnosen widerrufen.

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  3. mir hat ein gutachter probleme bei der erziehung meiner tochter vorgeworfen. nur: ich habe gar keine tochter. auch so ein gutachten nach aktenlage...

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    1. hauptsache, die familie bleibt zerstört...

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  4. eine merkwürdige begründung für ein umgangsverbot. die familie zählt nicht?

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