Dienstag, 8. März 2011

Sorgerecht

8. März 2011
Darf das Jugendamt von Münster diesen Antrag ablehnen?

Der Fall: Einer nichtehelichen Mutter wird am 18. März 2010 das Sorgerecht in den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Einleitung erzieherischer Hilfen und Gesundheitsfürsorge für ihre beiden Kinder entzogen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt am 1. März 2011 diesen Beschluss (13 UF 83/10 OLG Hamm, 57 F 201/09 AG Münster).

Schon vor dem OLG-Beschluss ist das Jugendamt von Münster vor dem Verwaltungsgericht Münster verklagt worden. Die Verhandlung hat heute, 11 Uhr, stattgefunden (Az. 6 K 2298/10). Die Mutter beantragt einen Hilfeplan und Hilfeplangespräche mit dem Ziel, die Rückkehr der beiden Kinder in die Familie einzuleiten. Unterstützt werde sie dabei von ihrer Mutter, die deswegen nach Deutschland komme. Zukünftige Besuchskontakte wünsche sie nur noch mit beiden Kindern, die Trennung der Geschwister müsse aufgehoben werden.

Der Vertreter der Stadt Münster und eine Jugendamtsmitarbeiterin lehnen diesen Antrag ab. Ohne Begründung. Die Jugendamtsmitarbeiterin weist darauf hin, dass der Junge beim Kindesvater "gut aufgehoben" sei, für das Mädchen gebe es bereits Anbahnungskontakte mit einer Pflegefamilie.

Die Richterin beendet die Verhandlung mit der Ankündigung, dass sie in zwei bis drei Wochen einen Beschluss verkünden werde.

Die Frage lautet jetzt: Darf das Jugendamt von Münster den Antrag der Mutter überhaupt ablehnen? Oder liegt hier Amtsmissbrauch vor?

Ich bitte um Hinweise. Danke.

1 Kommentar:

  1. In der Türke wird man wegen Geschwistertrennung verurteilt...In Deutschland ist das völlig normal...da stimmt doch etwas nicht.

    Die Richterin muss wohl erst eine Begründung finden, in der Verhandlung fiel ihr spontan keine ein...Aber es sind ja genug Berater im Jugendamt, die ihr bei der Begründung helfen....


    Maria Heidelberg

    AntwortenLöschen