Mittwoch, 24. März 2010

Die Lüneburger

10. Januar 2010
Juristisch sehr emsig

Öffentlichkeitsarbeit kann wichtig sein für den Unternehmenserfolg. Auch Vereinen kann sie nicht schaden. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch steigert ihren Bekanntheitsgrad außerdem mit Gängen zu Staatsanwälten und Juristen.


Ein Begriff ist diese Einrichtung seit dem 28. Mai 2009 auf diese Weise geworden: den Portalen Sajonara, Readers Edition, beepworld und pressemitteilung ws, zudem einigen Privatpersonen, dem Landgericht in Hamburg, dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft in Lüneburg.

Inzwischen liegt die juristische Schaffenskraft der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bei drei Anwaltsschreiben mit Androhungen gewisser Misslichkeiten, einer Klageandrohung, zwei einstweiligen Verfügungen, sechs Unterlassungserklärungen und zwei Strafbefehlen. Für Zivilklagen hat diese Kraft bislang noch nicht gereicht. Kann aber noch gewuppt werden. Mit der richtigen Aufbautherapie klappt das auch irgendwann.

Gesucht werden nun: Unternehmen, Vereine, Organisationen, andere Einrichtungen oder Privatpersonen, die ähnlich oft oder sogar häufiger juristisch aktiv sind. Entgegengenommen werden Hinweise nicht von irgendeinem Radio, denn dann ginge es um radioaktive Bemühungen, entgegengenommen werden sie per mails an heinzpetertjaden@arcor.de

Auf das Alter der Organisation kommt es dabei nicht an. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch existiert seit 1993, macht angeblich familienorientierte Drogentherapie.

24. März 2010
Weiterer Vorschlag für den Klage-King

Hier lesen

Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hat sich keinesfalls auf die faule juristische Haut gelegt. Das Zählwerk steht nun bei drei einstweiligen Verfügungen, zwei Ordnungsmittelverfahren, einer Klage und einer Abmahnung. Zwei Strafbefehle sind juristischer Schnee von gestern, aus weiteren ist nichts geworden.

Auch bei pressemitteilung.ws ist der TG-Erfolg nur ein vorübergehender gewesen. Eine Zeitlang wurden dort meine Berichte nicht mehr veröffentlicht, jetzt ist das wieder der Fall.

Dienstag, 23. März 2010

Cyberstalking

16. März 2010
Berichterstatter soll sich Anwalt nicht mehr nähern

Morgenstund´ hat: Notebook aufklappen, einschalten, die erste AOL-Meldung misslesen, weil mir zu Ohren gekommen ist, was hoffentlich noch fast alle zu der Auffassung kommen lässt, ich  müsse mich verhört haben: "Unterlassungsabenteuer" lautet die AOL-Schlagzeile auf meinen ersten Blick, dann begreife ich - dort steht "Unterwasserabenteuer".

Wer mich dermaßen verwirrt? Die Antwort: Ein Anwalt, der vor dem Berliner Landgericht für einen Prozessberichterstatter eine "Bannmeile" durchdrücken will. Dieser Prozessberichterstatter heißt Rolf Schälike, wohnt in Hamburg, ist 71 Jahre alt und besucht seit vier Jahren Verhandlungen der Pressekammern in Hamburg und Berlin. Anschließend macht er sich auf http://www.buskeismus.de/ auf schriftliche Weise Gedanken über das Prozessgeschehen. Namensgeber der Seiten des 71-Jährigen ist der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichtes Andreas Buske, der Beschlüsse das Äußerungsrecht betreffend fasst, die nicht immer nachvollziehbar sind.

Verhört habe ich mich nicht, denn auf http://www.buskeismus.de/ steht diese Presseerklärung:


"Hinweis auf das gerichtliche Verfahren

86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, dem 17. 3.2010, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als ´Cyber-Stalking´ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17. 3. 2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28. 4.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann."

Manchmal schalte ich einen TV-Sender ein, der Bilder aus aller Welt über den Bildschirm flimmern lässt und dazu anmerkt: "No comment".
Den erspare ich mir ebenfalls, erinnere nur an jene Lehrerin, die vor Gericht gezogen ist und dort erreichen wollte, dass Noten für ihre Unterrichtsleistungen und entsprechende kritische Anmerkungen von Schülern wieder aus dem Netz verschwinden. Die Lehrerin ist juristisch auf die Nase gefallen und hat sich lächerlich gemacht.

Ich bin der Letzte, der jenen Anwalt davon abhalten möchte, sich in ein ähnliches Schicksal zu klagen.

So ist es gekommen. 

Samstag, 6. März 2010

Ralf Stegner (SPD)

28. Februar 2010
Hat er gebettelt oder hat er nicht gebettelt?

"Wenn du denkst, es geht nicht mehr..." macht Jan Delay in einem Lied "Hoffnung", die der Kieler SPD-Oppositionsführer Ralf Stegner schöpfen will. Mehrere 1 000 Euro Tantiemen als Aufsichtsrat der HSH-Nordbank soll er am Fiskus vorbeigeschleust haben. Beamte hätten ihm gesagt, das sei so in Ordnung, behauptet Stegner, nennt aber keine Zeugen.

Die hat er aber angeblich in einem anderen Verfahren, das nun beim Hamburger Landgericht anhängig ist - wie das so schön im Juristendeutsch heißt. Wir erinnern uns: Ralf Stegner ist von 2003 bis 2008 erst Finanz- und dann Innenminister von Schleswig-Holstein gewesen. Den CDU-Ministerpräsidenten hat er immer gehasst. Nun zerrt er ihn vor eines der umstrittesten Gerichtskammern, die es in Deutschland gibt. Kenner zucken zusammen, wenn sie den Namen Andreas Buske hören, einen Schrecken bekommen sie, wenn sie einen Termin bei diesem Vorsitzenden Richter haben, der quasi den Staatsnotstand ausrief, als die Behauptung im Raum stand, Bundeskanzler Gerhard Schröder färbe seine Haare.

Mit Hilfe der Zeugen Jehovas entdeckte Andreas Buske sogar eilends ein paar neue Aspekte der Lehre dieser Glaubensgemeinschaft, um einen Rundfunksender verurteilen zu können, der seinen Hörerinnen und Hörern mitgeteilt hatte, Partys seien in dieser Sekte verboten. Da ist der Vorsitzende Richter eigen, jedes Wort legt er auf die Goldwaage und schon wird eine etwas flapsige Meinungsäußerung verboten. Weil: Die hat immer auch einen "Tatsachenkern".

Bei Ralf Stegner wird der aber schwer zu finden sein. Der SPD-Oppostitionsführer bestreitet zwar, dass er vor gut zwei Jahren den Ministerpräsidenten geradezu "angebettelt" hat, damit er noch ein wenig im Ministeramt bleiben darf, um bei seiner Pension nicht schlecht da zu stehen, aber der Ministerpräsident bleibt dabei: "Das hat er getan."

Beide Seiten bieten für ihre Darstellungsweise Zeugen auf. Man darf also gespannt sein, wem Andreas Buske Recht gibt. Bislang hat Ralf Stegner die besseren Karten: Erstens hat er prima abgelenkt von der Tantiemen-Geschichte, zweitens urteilt die Kammer 24 des Hamburger Landgerichtes nur selten so, dass eine Entscheidung auf lange Sicht Bestand hat.

Eigentlich müsste man beiden Streithähnen sagen: Auseinander! Jeder in einen anderen Käfig...Andreas Buske aber mag solche Gockelkämpfe und ist um einen weisen Beschluss nie verlegen...Um  den hinzubekommen, entscheidet er gelegentlich sogar: "Auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen kommt es nicht an..." Und ist so zumindest in einem Verfahren einem dreisten Lügner aufgesessen.

Worauf es bei Andreas Buske ankommt, fragen Sie? Das, liebe Leserin, lieber Leser, weiß wahrscheinlich nicht einmal er...

Diesem Vorsitzenden Richter gewidmete Seiten

6. März 2010
Mit dieser Entscheidung habe ich nicht gerechnet. Sie etwa?