Donnerstag, 14. Januar 2010

Frage an Bertelsmann

14. Januar 2010
Gibt es ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Diese Frage könnte ich auch an andere Unternehmen stellen - ich stelle sie hier aber nur an Bertelsmann: Gibt es auch noch ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Vor vielen Monaten hat mich eine weibliche Stimme angerufen, sie bot mir monatlich einen Krimi an: "Wenn Sie den wieder zurückschicken, müssen Sie ihn natürlich auch nicht bezahlen."

Nach einiger Zeit stapelten sich die ungelesenen Bücher, also machte ich im November und Dezember 2009 von meinem Rückgaberecht Gebrauch. Damit war für mich die Sache erledigt - aber nicht für Bertelsmann.

Der Club verschickte Mahnungen, schaltete schließlich eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh ein. Die ursprüngliche Forderung kletterte schnell von 51,11 auf 134,28 Euro. Sogar bei der Schufa zog der Anwalt Erkundigungen ein und berechnete dafür 1,30 Euro.

Kurz vor Weihnachten bekam ich Post vom Amtsgericht in Hagen: ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich widersprach umgehend, wies darauf hin, dass ich die Bücher, die ich bezahlen sollte, an Bertelsmann zurückgeschickt hatte.

Darauf reagierte der Club zwischen den Jahren mit einem Kontoauszug, darüber stand: "Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Rücksendung ist bei uns eingetroffen - den Wert der Ware haben wir gutgeschrieben." Die Gutschrift betrug 111,05 Euro, blieb ein Rest von 19,51 Euro.

Wer nun der Meinung ist, dass man danach einen Inkassoanwalt wieder losgeworden ist, erlebt eine Enttäuschung, denn heute habe ich erneut Post aus Gütersloh bekommen. Der Anwalt von Bertelsmann hat mir ebenfalls einen Kontoauszug geschickt. Der Negativsaldo beträgt 134,28 Euro, den ich bis zum 22. Januar 2010 ausgleichen soll.

Gibt es inzwischen etwa Juristen, die Forderungen stellen, die laut Auskunft des Gläubigers gar nicht mehr existieren - nie existiert haben?

Dienstag, 12. Januar 2010

Schoko-Skandal

12. Januar 2010
Familie Ritter gehört hinter Schokoladen-Schloss und -Riegel

"Seit 1912 bürgt meine Familie mit ihrem Namen für die hohe Qualität unserer Schokolade. Jede Zutat wird mit Sorgfalt ausgesucht und jede Tafel mit Leidenschaft zubereitet", steht auf jeder Ritter-Sport-Schokolade. Wenn auch noch Wettleidenschaft dazu kommt, ist der Skandal perfekt. Dann muss die Staatsanwaltschaft von Hamburg einschreiten und dem kriminellen Treiben einen Schokoladen-Riegel vorschieben. So ein Wettbetrüger gehört hinter Schokoladen-Schloss und Schokoladen-Riegel. Einziges Problem: Dieser 66-Jährige genießt bereits die Vorzüge einer kostenlosen Unterkunft in Santa Fu mit Frühstück, Mittagessen und Abendbrot.

Was also tun? Keine Frage: Trotzdem anklagen wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels". 40 Zeugen sollen deswegen demnächst vor dem Hamburger Amtsgericht mit ihren Handschellen spielen. Denn sie genießen die gleichen Vorzüge wie jener 66-Jährige, der auch hinter dicken Gefängnismauern Ritter-Sport-Schokolade mag und dieser habhaft geworden ist mit wöchentlichen Tippspielen rund um die Fußballbundesliga.

Pro Spieltag wurden laut Geständnis des 66-Jährigen 45 Tafeln Ritter-Sport-Schokolade eingesetzt, 41 bekam der Gewinner, zwei ein Komplize, eine der Verlierer und eine behielt der Veranstalter dieses nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft unerlaubten Glücksspiels.

Ansonsten ist alles wie immer: Die Großen lässt man laufen. Eigentlich schuldig ist zweifellos die Ritter-Familie, die derart Leckeres produziert, dass Santa-Fu-Insassen zu kriminellem Wett-Tun verleitet werden. Also: Schnellstens Anklageschrift erweitern um die süßen Verführer aus Waldenbuch. Wo dieser Ort liegt, wird sich herausfinden lassen...

Petition

12. Januar 2010
Petition zu Abmahnungen: Kostenlose Vorstufe einrichten

Auch e-bay kann inzwischen ein Lied davon singen: Abmahnungen sind ein Millionengeschäft, Anwälte hocken an dieser Einnahmequelle, behaupten, dass jemand professionell und nicht privat etwas verkaufe und hoffen auf Überweisungen. Andere Juristen üben sich im Auftrag von Mandanten in Gegenwehr, bieten ihre Dienste nicht nur einem Betroffenen, sondern ganzen Gruppen an.


Diese Lawine soll gestoppt werden. Fordert jemand in einer Petition, mit der sich der zuständige Ausschuss seit dem 5. Januar beschäftigt. 20113 Mitstreiterinnen und Mitstreiter gibt es.

Der Deutsche Bundestag soll für eine „kostenlose Vorstufe“ sorgen. Würde laut Petition bedeuten: Der Abmahner muss sich erst einmal mit dem Beklagten in Verbindung setzen und ihm den Abmahngrund mitteilen, damit dieser einen etwaigen Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen kann.

Zur Petition

Sonntag, 10. Januar 2010

Anwaltsfilme

10. Januar 2010
Abmahnjuristen: Für die Hauptrolle käme nur Dieter Bohlen infrage

Sie hat die Schule nicht abgeschlossen, sie ist zweimal geschieden, hat drei Kinder und Ärger mit ihrem Freund, der trotzdem für sie da ist, als sie als Aushilfe in einer Anwaltskanzlei auf einen Umweltskandal stößt, sich auf den Fall stürzt und bald die Fakten besser kennt als die Schnösel von der Gegenpartei, die sogar die Uni besucht haben: Julia Roberts in "Erin Brockovich - Ein wahrer Fall".

Der kleine Mark wird gejagt, weil er mit seiner Schwester dabei gewesen ist, als sich ein Rechtsanwalt in seinem Auto erschoss. Dem Elfjährigen hat der Selbstmörder ein Geheimnis anvertraut, das die Mafia nicht gelüftet haben möchte. Auf der Flucht schneit Mark in eine Rechtsanwaltskanzlei und heuert für einen Dollar die Anwältin Regina Love an: Susan Sarandon in "Der Klient".

Andrew Beckett hat das große Los gezogen, er arbeitet für eine berühmte Kanzlei, an seinem Aufstieg zweifelt niemand, bis er an Aids erkrankt. Da ihm wegen dieser Krankheit nicht gekündigt werden darf, lässt man in der Kanzlei ein wichtiges Schriftstück verschwinden, Andrew Beckett versäumt deswegen eine Frist: Tom Hanks in "Philadelphia".

Er ist ein liebevoller Vater, Senator und Anwalt, der mit der Pflichtverteidigung eines schwarzen Farmarbeiters betraut wird. Der falsche Vorwurf lautet: Vergewaltigung einer weißen Frau. Atticus Finch beweist vor Gericht die Unschuld des Angeklagten, der wird trotzdem verurteilt: Gregory Peck in "Wer die Nachtigall stört".

Das sind die Stoffe, aus denen Anwaltsfilme sind. Abmahnungen als Massengut sind bislang kein Filmthema. Wer sollte denn auch die Hauptrolle spielen? Bleibt doch eigentlich nur Dieter Bohlen. Aber der sucht immer nur den Superstar und nicht den super Abmahnjuristen.

Der Oberbürgermeister

10. Januar 2010
Es war einmal in Wilhelmshaven

"Die Interviews wurden tatsächlich niemals geführt. Auch wenn der satirische Inhalt der Interviews nicht verkannt werden kann, so sind sie doch von dem Bestreben getragen, mich in meinem Persönlichkeitsrecht zu verletzen", will Oberbürgermeister Eberhard Menzel vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen fiktive Interviews erwirken, die seit dem 14. September 2006 von der Internet-Zeitung 2sechs3acht4 veröffentlicht werden. Termin: 17. Oktober, 9.30 Uhr. Der vorläufige Streitwert liegt bei 5000 Euro. Bedroht werden soll der Redakteur Heinz-Peter Tjaden als Erfinder dieser Gespräche - wenn es nach dem Wilhelmshavener Oberbürgermeister geht - mit einem Ordnungsgeld bis zu 100 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

In seinem Antrag weist Eberhard Menzel auch darauf hin: "Er (gemeint ist Tjaden) hat angekündigt, über das gerichtliche Verfahren gegen ihn auf einer bereits eingerichteten Homepage http://klageob.beeplog.de zu berichten." Dazu der Antragsgegner: "Es interessieren sich schon mehrere Redakteure aus dem Bundesgebiet für den Fall. Dürfen die auch nicht berichten?"

Die Verhandlung findet statt, die Richterin kann in den fiktiven Interviews nichts Beleidigendes entdecken, der Oberbürgermeister zieht am nächsten Tag seinen Antrag zurück.
Die fiktiven Interviews erscheinen weiter, sogar eine Broschüre mit den ausgedachten Gesprächen erscheint.

Anwaltswitze

Der Teufel erscheint einem Rechtsanwalt und macht ihm diesen Vorschlag: "Ich werde dich zum erfolgreichsten Anwalt der Stadt machen. Du wirst vier Monate Urlaub im Jahr haben. Alle Kollegen werden dich beneiden, die Mandanten und Richter werden dich respektieren. Du wirst Präsident deines Golfclubs und Ehrendoktor der Universität. Als Gegenleistung sollen aber die Seelen deiner Eltern, deiner Frau und deiner Kinder auf ewig in der Hölle schmoren."

Der Anwalt denkt kurz über diesen Vorschlag nach, erkundigt sich dann: "Und wo ist der Haken an der Sache?"

Wer ist hier falsch in der Aufzählung? Schneewittchen - der Papst - ein ehrlicher Jurist - Harry Potter. Antwort: der Papst. Den gibt es wirklich. Alle Anderen entspringen der Fantasie.