Freitag, 31. Dezember 2010

Stachowske-Theorie

31. Dezember 2010
Schlecht schreiben bringt Leser

Stachowske, Ruthard, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, hat einen schwer beschäftigten Anwalt. Der hat seine Kanzlei in Uelzen. Und wahrscheinlich ein Extra-Lager für die Schriftstücke, die er in Stachowskes Auftrag verfasst.

Zu den Akten gelegt worden ist jetzt auch eine Theorie, die dieser Honorarprofessor vor dem Hamburger Landgericht hat vertreten lassen. Die lautet: Wer Schlechtes über Ruthard Stachowske berichtet, lockt Leserinnen und Leser an. Und zwar auf die Seite http://familiensteller.blogspot.com/. Die diene Erwerbszwecken, denn verlinkt seien dort auch google-Anzeigen.

Mit der Leserzahl - so die Theorie weiter - wachsen die Werbeeinnahmen. Was irgendwie auch dem Honorarprofessor zu verdanken sei. Der deswegen - so die Forderung vor Gericht - mindestens 1 000 Euro der Werbeeinnahmen verlangen könne.

Hat das Hamburger Landgericht ins Land der Fabel verwiesen und somit als Klagepunkt abgewiesen. Was in Anzeigen stehe, habe mit dem redaktionellen Teil des blogs nichts zu tun. Schadenersatzansprüche könne der Honorarprofessor nur stellen, wenn seine Persönlichkeitsrechte in den Anzeigen verletzt werden.

Ist aber nicht der Fall. Denn dazu müsste Ruthard Stachowske erst einmal google-Anzeigen auf meiner Seite schalten - und wahrscheinlich sich selbst auch noch beleidigen. Oder so. Wieder eine Theorie dieses Honorarprofessor, die wohl nur er selbst versteht. Das Hamburger Landgericht versteht schon sehr viel, wenn Kläger etwas behaupten. Aber das hat selbst der Vorsitzende Richter Schulz nicht mehr verstanden.

Montag, 13. Dezember 2010

Muss ein Richter...

13. Dezember 2010
...lesen können? Oder wollen sollen?

Seit Monaten schlägt sich eine Mutter mit einem Familiengericht herum. Sie kommt aus Costa Rica - und wird am Freitag von der Richterin gefragt: "Sie sind doch aus Brasilien?"

Solche Szenen spielen sich täglich vor deutschen  Gerichten ab. Darüber lachen darf man nicht. Sonst fliegt man wahrscheinlich aus dem Saal. Aber die Gedanken sind immer noch frei und unterliegen keiner Gerichtsbarkeit.

Dass sich Politikerinnen und Politiker wirklich nicht nur denkende, sondern auch mündige Bürgerinnen und Bürger wünschen, gehört ins Reich der (Wahlkampf-)Fabel. Wäre das anders, müsste jede Richterin und jeder Richter zum Lesen verdonnert werden.

Auch für die Pressekammern des Hamburger Landgerichtes wäre ein Lese-Gebot dringend erforderlich. Denn die Vorsitzenden Richter dieser beiden Kammern fallen auf alles herein, worauf man nur hereinfallen kann. Wie beispielsweise auf eine Glaubensgemeinschaft, die 2008 einen Rundfunksender verklagt hat. Dabei ging es um die Behauptung, diese Sekte verbiete Partys. Verbietet sie nicht, entschied Andreas Buske. Hätte dieser Richter auch nur einen Ratgeber dieser Sekte für junge Mitglieder gelesen, hätte er anders geurteilt.

Gäbe es für diese beiden Vorsitzenden Richter für jedes Fehlurteil eine Geldbuße, wären die wohl längst pleite. Zur Kasse gebeten worden wäre der Vorsitzende Richter Schulz in dieser Woche. Der hat in einem Verfahren doch glatt übersehen, dass der Anwalt eines Klägers dem Gericht Beweismittel vorgelegt hat, die den Kläger belasten. Trotzdem gewann der Kläger im wichtigsten Punkt des Verfahrens.

Manchmal werden von Gerichten auch Forderungen gestellt, an die sich alle halten, nur die Richterinnen und Richter nicht. Was soll man denn davon halten, wenn bei einem ersten frühen Termin einem  Beklagten aufgetragen wird, Zeugen zu benennen, diese aber überhaupt nicht gehört werden, weil dem Richter in einem eilends gefassten Beschluss einfällt, dass Zeugen nicht wichtig sind?

Akte zu, nächste Akte auf? Auf den Inhalt kommt es gar nicht an? Hauptsache, möglichst schnell kann ein Urteil abgeheftet werden? Und schon kommen wir alle aus Brasilien...