Freitag, 31. Dezember 2010

Stachowske-Theorie

31. Dezember 2010
Schlecht schreiben bringt Leser

Stachowske, Ruthard, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, hat einen schwer beschäftigten Anwalt. Der hat seine Kanzlei in Uelzen. Und wahrscheinlich ein Extra-Lager für die Schriftstücke, die er in Stachowskes Auftrag verfasst.

Zu den Akten gelegt worden ist jetzt auch eine Theorie, die dieser Honorarprofessor vor dem Hamburger Landgericht hat vertreten lassen. Die lautet: Wer Schlechtes über Ruthard Stachowske berichtet, lockt Leserinnen und Leser an. Und zwar auf die Seite http://familiensteller.blogspot.com/. Die diene Erwerbszwecken, denn verlinkt seien dort auch google-Anzeigen.

Mit der Leserzahl - so die Theorie weiter - wachsen die Werbeeinnahmen. Was irgendwie auch dem Honorarprofessor zu verdanken sei. Der deswegen - so die Forderung vor Gericht - mindestens 1 000 Euro der Werbeeinnahmen verlangen könne.

Hat das Hamburger Landgericht ins Land der Fabel verwiesen und somit als Klagepunkt abgewiesen. Was in Anzeigen stehe, habe mit dem redaktionellen Teil des blogs nichts zu tun. Schadenersatzansprüche könne der Honorarprofessor nur stellen, wenn seine Persönlichkeitsrechte in den Anzeigen verletzt werden.

Ist aber nicht der Fall. Denn dazu müsste Ruthard Stachowske erst einmal google-Anzeigen auf meiner Seite schalten - und wahrscheinlich sich selbst auch noch beleidigen. Oder so. Wieder eine Theorie dieses Honorarprofessor, die wohl nur er selbst versteht. Das Hamburger Landgericht versteht schon sehr viel, wenn Kläger etwas behaupten. Aber das hat selbst der Vorsitzende Richter Schulz nicht mehr verstanden.

Montag, 13. Dezember 2010

Muss ein Richter...

13. Dezember 2010
...lesen können? Oder wollen sollen?

Seit Monaten schlägt sich eine Mutter mit einem Familiengericht herum. Sie kommt aus Costa Rica - und wird am Freitag von der Richterin gefragt: "Sie sind doch aus Brasilien?"

Solche Szenen spielen sich täglich vor deutschen  Gerichten ab. Darüber lachen darf man nicht. Sonst fliegt man wahrscheinlich aus dem Saal. Aber die Gedanken sind immer noch frei und unterliegen keiner Gerichtsbarkeit.

Dass sich Politikerinnen und Politiker wirklich nicht nur denkende, sondern auch mündige Bürgerinnen und Bürger wünschen, gehört ins Reich der (Wahlkampf-)Fabel. Wäre das anders, müsste jede Richterin und jeder Richter zum Lesen verdonnert werden.

Auch für die Pressekammern des Hamburger Landgerichtes wäre ein Lese-Gebot dringend erforderlich. Denn die Vorsitzenden Richter dieser beiden Kammern fallen auf alles herein, worauf man nur hereinfallen kann. Wie beispielsweise auf eine Glaubensgemeinschaft, die 2008 einen Rundfunksender verklagt hat. Dabei ging es um die Behauptung, diese Sekte verbiete Partys. Verbietet sie nicht, entschied Andreas Buske. Hätte dieser Richter auch nur einen Ratgeber dieser Sekte für junge Mitglieder gelesen, hätte er anders geurteilt.

Gäbe es für diese beiden Vorsitzenden Richter für jedes Fehlurteil eine Geldbuße, wären die wohl längst pleite. Zur Kasse gebeten worden wäre der Vorsitzende Richter Schulz in dieser Woche. Der hat in einem Verfahren doch glatt übersehen, dass der Anwalt eines Klägers dem Gericht Beweismittel vorgelegt hat, die den Kläger belasten. Trotzdem gewann der Kläger im wichtigsten Punkt des Verfahrens.

Manchmal werden von Gerichten auch Forderungen gestellt, an die sich alle halten, nur die Richterinnen und Richter nicht. Was soll man denn davon halten, wenn bei einem ersten frühen Termin einem  Beklagten aufgetragen wird, Zeugen zu benennen, diese aber überhaupt nicht gehört werden, weil dem Richter in einem eilends gefassten Beschluss einfällt, dass Zeugen nicht wichtig sind?

Akte zu, nächste Akte auf? Auf den Inhalt kommt es gar nicht an? Hauptsache, möglichst schnell kann ein Urteil abgeheftet werden? Und schon kommen wir alle aus Brasilien...

Donnerstag, 25. November 2010

Fürsorglicher Richter

25. November 2010
Vorweihnachtlicher Hausbesuch bei einer Kranken

Was macht eigentlich ein Richter, der sich im Amtsgericht zu Hannover die Zeit mit Strafprozessen vertreiben will und am Donnerstagmorgen im amtlichen Briefkasten ein ärztliches Attest vorfindet, mit dem sich eine um 13.30 Uhr Angeklagte krank meldet? Ruft der juchhei, zählt sein Geld und wenn er genug davon hat, schlendert der dann über den Weihnachtsmarkt, um Geschenke zu kaufen?

Macht er nicht, denn erstens hat die Angeklagte angeblich einen Nachbarschaftsstreit auf dem Kerbholz, für den sich die Staatsanwaltschaft von Hannover keinesfalls nur deshalb interessiert hat, weil es eine Strafanzeige dieser über 60-Jährigen gegen einen Polizeibeamten und gegen einen Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover gibt, und zweitens leben wir in der Vorweihnachtszeit, in der mit den ersten Lichtern die Nächstenliebe so sehr zu leuchten beginnt, dass bei der Polizei eines Nachbarortes von Hannover das Telefon klingelt.

Advent, Advent, steigen zwei Zivile verschiedenerlei Geschlechtes gegen 11 Uhr in ein Auto und statten der Angeklagten einen Krankenbesuch ab, der wohl nur dann ins Buch der Wache eingetragen werden darf, wenn die Aufgesuchte auch wirklich krank ist. Die jedoch lässt die Haustür zu, sie ist gerade erst aufgewacht und erkundigt sich aus geöffnetem Fenster nach dem Grund der Fürsorglichkeit.

Weiblein und Männlein in Staatsdiensten zücken ihre Ausweise, wollen das Attest des Arztes sehen. Begnügen müssen sie sich mit einer Kopie, denn das Original liegt in Hannover auf einem Richtertisch. Den Arzt kennt sie nicht, wundert sich die weibliche Zivile darüber, wie viele Ärzte es in der niedersächsischen Landeshauptstadt und drumherum gibt. Dann trollen sich Weiblein  und Männlein in Staatsdiensten wieder, sie haben ihre Pflicht getan, Nächstenliebe gezeigt und Fürsorglichkeit bewiesen.

Dafür ist ihnen und jenem Richter jederfraus und jedermanns Dank gewiss, denn dass solche Einsätze dringend geboten sind, wenn es lediglich um einen Nachbarschaftsstreit geht, wird uns wohl niemand erzählen wollen. Die Liebe dagegen, die Nächstenliebe also auch kennt weder Regeln noch Gesetze...

Sonntag, 14. November 2010

Richtige Richter...

14. November 2010
...richten immer richtig

“Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst”, soll Professor Diether Huhn 1982 gesagt haben. Der hat also Schiss in der Büx.

"Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.” Schreibt der ehemalige Verfassungsrichter Professor Willi Geiger im September 1982 in der "Deutschen Richterzeitung".  1982 muss also einiges los gewesen sein.

Ist heute aber nicht mehr. Heute entscheiden richtige Richter immer richtig. Das sei mit fiktiven und tatsächlichen Beschlüssen bewiesen.

Das Landgericht München entscheidet, dass ein Fahrrad dem Besitzer nicht unverzüglich zurück gegeben werden muss. Wer - wie der Kläger - bereits seit einem Jahr darauf gewartet habe, dass der Dieb endlich gefasst wird, könne bis zur Rückgabe auch auf den Ausgang des Prozesses warten, der in Kürze gegen den Fahrraddieb beginne. Außerdem müsse der Fahrradbesitzer beweisen, dass er zwischenzeitlich das Rad fahren nicht verlernt hat. Habe er das Rad fahren verlernt, sei das Recht auf Rückgabe des Diebesgutes verwirkt.

Klar: Ist reine Fiktion. So würde kein deutsches Gericht entscheiden.

Das Landgericht Hamburg entscheidet, dass eine Veröffentlichung verboten werden muss, weil sich der Richter keine Beweise angeschaut hat, mit denen der Beklagte hätte beweisen können, dass seine Veröffentlichung auf Wahrheit basiert. Da es also keine Beweise gebe, die der Richter kenne, gelte die Veröffentlichung als unwahr.

Klar: Ist wahr. So würden die Pressekammern des Hamburger Landgerichtes immer wieder entscheiden.

Das Landgericht Flensburg entscheidet, dass vom beklagten Unternehmen weder Flüsse noch Bäche verunreinigt worden seien. Schließlich habe der Müll, der von der Firma in Flüssen und Bächen entsorgt worden ist, dem Unternehmen nicht gehört. Was einem nicht gehöre, falle auch nicht unter die Entscheidungsfreiheit einer Firma über den Umgang mit Nichtbesitz.

Klar: So hat das Flensburger Landgericht noch nie entschieden. Aber: Ist jemand sicher, dass ein solches Urteil gänzlich  unmöglich ist? Ich nicht.

Das Oberlandesgericht Hamm entscheidet, dass eine Mutter "kein dringendes Bedürfnis" für eine Rückkehr ihrer Kinder geltend machen könne. Denn: "Die Kinder leben schon seit über einem Jahr bzw. seit einem guten halben Jahr nicht mehr im Haushalt der Kindesmutter."

Klar: Ist wahr, obwohl das mit dem Fahrrad (siehe oben) nicht wahr ist. Hat Professor Willi Geiger also doch Recht? Diese Frage haben die Richter Finke, Uetermeier und Busch am 9. November 2010 mit ihrer Entscheidung über einen Eilantrag einer Mutter aus Münster in den Raum gestellt.

Lust auf die mündliche Verhandlung in gleicher Sache am 23. November 2010 haben diese Richter auch nicht mehr. Deshalb teilen sie der Mutter rein vorsorglich mit, dass sie wieder gegen sie entscheiden werden. Wenn schon die Kinder weg sind, sollte nicht auch noch Geld für eine vergebliche Bahnfahrt von Münster nach Hamm weg sein?

Montag, 8. November 2010

Abmahnwelle

8. November 2010
Abenteuerliche Schadenersatzforderungen

Urheberrechtliche Abmahnungen im Namen von Nachrichtenagenturen mit Schadenersatzforderungen bis zu 200 000 Euro sind für die meisten nur schwer verdaulich. Dazu die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Willers Müller-Römer Kunze & Partner in einer Pressemitteilung: "Die Abmahnungen beziehen sich darauf, dass Texte angeblich ohne Zustimmung der Agenturen verwendet werden."

Verdächtig seien diese Abmahnungen nicht nur wegen "abenteuerlicher Kosten für die Recherche und Dokumentation dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen", die Schadensberechnung auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes könne zudem nicht nachvollzogen werden.

Die Frage, ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, lasse sich nicht generell beantworten, weil in jedem Einzelfall nachgeschaut werden müsse, ob ein Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht habe. Allerdings gebe es eine klare Tendenz dahin, dass dies bei einfachen Nachrichten(meldungen) nicht der Fall sei. Denn: "Tatsachen, auf denen die Nachrichten basieren, sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt."

Kurze Texte seien nicht urheberrechtlich geschützt. Das habe das Düsseldorfer Landgericht am 25. April 2007 entschieden (Az. 12 O 194/06). Der Fall: Die Beklagte hat aus Meldungen wenige Sätze oder Passagen übernommen, sie gab die Quelle an. Die Richter urteilten: "Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde."

Bereits im Mai 2009 erhielten laut "Frankfurter Rundschau" tausende Personen anwaltliche Abmahnungen von einer Nachrichtenagentur. Folgt nun eine zweite Abmahnwelle?

Vor einer echten Welle sollte man davonlaufen, nicht aber vor einer Abmahnwelle, raten die Kölner Rechtsanwälte. Das fange schon bei einer Unterlassungserklärung an. Die dürfe ohne Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes weder unterschrieben noch modifiziert werden.

Montag, 1. November 2010

O, du fröhliche...

1. November 2010
Entscheidungen über Eilanträge zum Hameler Weihnachtsmarkt


11. Kammer gibt Antrag einer Baumkuchenstandbetreiberin statt und lehnt Antrag eines Glühweinstandbetreibers ab

Die Stadt Hameln hat für die Vergabe der Standplätze - auch vor dem Hintergrund der Rechtsschutzverfahren in den letzten Jahren - folgendes Verfahren entwickelt. Die Bewerber werden zunächst in Kategorien eingeteilt, nämlich:

Kunsthandwerker/Geschenkartikel
Süßwaren
Kinderkarussells
Reine Getränkestände
Speisen, auch mit nachrangigem Getränkeausschank
Vollimbisse
Pizza- und Pastastände

Bei der Auswahl der Bewerber wird danach entschieden, ob die Stände attraktiv sind und sich dem Altstadt­charakter, der Umgebung, aber auch der Weihnachtszeit anpassen. Dazu müssen die Bewerber eine ausführliche Beschreibung ihres Sortimentes sowie des Verkaufsstandes beifügen. Die Bewertung erfolgt dann aufgrund eines in einem Kriterienkatalog festgelegten Punktesystems. Punkte werden für verschiedene Kategorien vergeben, nämlich für das Kriterium "Bauform, Bauweise/-Gestaltung" maximal 45 Punkte, das Kriterium "Weihnachtliche Beleuchtung der Stände" 10 Punkte, das Kriterium "Hüttenschmuck" 26 Punkte, das Kriterium "Kundenorientierung" 25 Punkte und das Kriterium "Barrierefreiheit" 15 Punkte. Maximal können also 121 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit ergeht eine Entscheidung nach dem Kriterium "bekannt und bewährt" und einem Losverfahren. Bei dem Losverfahren werden zunächst die Bewerber berücksichtigt, die in den vergangenen Jahren mindestens einmal vollständig den Weihnachtsmarkt bestückt haben.

Mit Bescheiden vom 22. Juni 2010 teilte die Stadt Hameln beiden Antragstellern mit, dass sie keinen Standplatz bekommen könnten, da die erreichte Punktzahl nicht ausreiche. Die Betreiberin des Baumkuchenstandes habe für ihre Bewerbung 35 Punkte erreicht und damit unter den 40 Bewerbern in der entsprechenden Kategorie bei 15 zu vergebenden Plätzen nur den 31. Platz erreicht. Der Betreiber des Glühweinstandes habe mit 117 Punkten bei sieben zu vergebenden Plätzen nur den 12. Platz erreicht.

Dem Antrag des Baumkuchenstandbetreibers gab die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28.10.2010 statt, den Antrag des Glühweinstandbetreibers lehnte sie ab:

Nur hinsichtlich des Baumkuchenstandes sei die Vergabeentscheidung rechtswidrig.

Die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und die Ausrichtung der Aus­wahlent­scheidung vorrangig an der Attraktivität des Angebots auf der Grundlage von einem Punktesystem zugeordneten Bewertungs­kriterien und bei Punktgleichheit nachrangig an dem Auswahlkriterium "bekannt und be­währt" und einem Losver­fahren hält die Kammer für rechtmäßig. Das vorrangig unter "Altbeschickern" durchzuführende Losverfahren sei nicht zu beanstanden, solange Neubewerber eine erkennbare Zulassungschance hätten. Das sei noch der Fall.

Im Fall der Baumkuchenstandbetreiberin habe die Stadt Hameln aber ihre eigenen Vergaberegeln nicht korrekt angewendet. Hätte die Stadt dieses getan, hätte auch dieser Stand nach den vorgelegten Bewerbungsunterlagen mit 121 Punkten bewertet werden müssen. Die Stadt Hameln habe in einigen Kategorien zu Unrecht null Punkte verteilt, weil sie die Bewerbungsunterlagen nicht für ausreichend erachtet habe. Die Vergaberichtlinien enthielten aber - abgesehen davon, dass das bloße Ausfüllen oder Ankreuzen der Merkmale auf dem Kriterienkatalog nicht ausreichend sei - keine näheren Bestimmungen zur Form der Präsentation in der Bewerbung. Es genüge daher, wenn in einem separaten Schreiben erklärt werde, die einzelnen in dem Kriterienkatalog aufgeführten Merkmale würden erfüllt. Weitere Anforderungen - wie etwa ausführliche Beschreibungen oder die Beifügung von Fotos - seien nach den Bestimmungen der Vergaberichtlinien nicht erforderlich. Die Antragstellerin habe daher einen Anspruch darauf, dass über ihren Antrag neu entschieden werde.

Anderes gelte für den Betreiber des Glühweinstandes, der den Hameler Weihnachtsmarkt seit dem Jahre 1979 beschickt. Diese verfehlt die Maximalpunktzahl, weil er bei der Bewertung des Hüttenschmucks nur 22 von möglichen 26 Punkten erreicht, was aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden ist. Nach den Vergaberichtlinien gibt es jeweils zwei Punkte für die Dekoration eines Standes mit Weihnachtsgestecken und (Kunst-)Schnee. Bei der Frage, welche Gestaltungsmerkmale mit wie vielen Punkte bewertet werde, habe die Stadt Hameln einen Ermessensspielraum, der in diesem Fall nicht verletzt sei. Selbst wenn man die an der Außenseite des Standes arrangierten Tannenzweige mit goldenen Schleifen als Weihnachtsgesteck ansehen würde, fehlten im Vergleich zu den zum Zuge gekommenen Mitbewerben zwei Punkte, weil der Stand eine Dekoration mit (Kunst-)Schnee nicht aufweise.

Den Einwand des Antragstellers, anderen Mitbewerbern sei zu Unrecht die Maximalpunktzahl zugesprochen worden, hält das Gericht nicht für durchgreifend.

Das gilt auch für den weiteren Einwand, der Antragsteller habe nach einer Ausnahmevorschrift der Vergaberichtlinien von der Bewertung nach einem Punktsystem ausgenommen werden müssen, weil er sich von den übrigen Weihnachtsmarktständen abhebe und zu einem besonderen Publikumsmagnet entwickelt habe. Er gebe kostenlos große Menge Spritzgebäck und Kakao an Kindergartengruppen ab und gewähre Ermäßigungen für Schülergruppen und Behinderte. Dies sei durchaus üblich und unterscheide den Stand des Antragstellers nicht von anderen Ständen. Eine Unterschriftenliste mit mehr als 2.000 Unterschriften sei nicht als Beleg geeignet, eine Vergleichbarkeit der Beliebtheit mit anderen Ständen herzustellen.

Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Az.: 11 B 2991/10 und 11 B 3265/10

Samstag, 16. Oktober 2010

Ohne Anwalt

16. Oktober 2010
Braucht man nicht bei Familiensachen

Hat jemand ein seelisches Tief, ist jemand psychisch vorübergehend angeschlagen, bedient sich so manches Jugendamt bei den Kindern. Weg sind sie. Vorher werden meistens Gutachten erstellt. Viele genügen wissenschaftlichen Kriterien nicht. Ob sich Familiengerichte die Ergebnisse von Gutachten zueigen machen, steht auch nicht immer fest. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Deswegen braucht man eine Anwältin oder einen Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt? Nicht unbedingt. Doch bei den Verhandlungen sollte jemand dabei sein. Damit nicht anschließend über das Gesagte oder Nichtgesagte ein Streit entbrennt. Oder aus anderen Gründen die Funken fliegen.

Das FamFG bietet zwei Möglichkeiten: Die erste ist in § 10 geregelt. Als Bevollmächtigter für die Sache eintreten kann ein Familienmitglied. In Familiensachen gibt es keinen Anwaltszwang. Existiert kein Familienmitglied, das einem Gerichtsverfahren gewachsen ist, sucht man sich nach § 12 einen Beistand: "Beim Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird." So steht es auch in § 90 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Anträge, die bis zum Termin  erforderlich erscheinen, stellt man selbst. Der Beistand kann dabei durchaus Hilfestellung leisten, unterschrieben werden müssen die Anträge jedoch von den Eltern, von Mutter oder Vater.

Fehlt nur noch eine Zange für das Jugendamt. Die hat man bei Verfahrensfehlern. Die gibt es eigentlich bei jedem Kindesentzug. Hilfreich sein kann diese Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofes im Fall Olsson (Appl. no. 10465/83). Ein Auszug:


"1. Es genügt nicht, dass es dem Kind besser ginge, wenn es aus der Familie genommen wird.

2. Im Falle, dass keine Adoption vorliegt: Die Entscheidungen zur Herausnahme müssen deshalb als vorläufige, und sobald es die Umstände erlauben, aufzuhebende Maßnahme angesehen werden und jede zu ihrer Durchführung im Einklang mit der neuerlichen Zusammenführung der Familie stehen.

3. Die Bindung zwischen den Mitgliedern einer Familie und die Aussichten für ihre erfolgreiche Zusammenführung werden notgedrungen schwächer werden, wenn ihrem leichten und regelmäßigen Zugang zueinander Hindernisse in den Weg gelegt werden. Das ist eine unzulässige staatliche Einwirkung."

Klage eingereicht werden muss bei dem Verwaltungsgericht, dessen Zuständigkeitsbereich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes liegt. Bestätigt das Gericht Verfahrensfehler, sind Kinder schneller wieder zurück als man denkt.

Dazu ein konkreter Fall: Ich bekomme eine Vollmacht als Bevollmächtiger in mehreren Verfahren. Diese Vollmacht wird abgelehnt. Die von mir gestellten Anträge werden trotzdem zur Kenntnis genommen. Einen meiner Anträge wertet das Familiengericht als verfahrenseinleitenden Antrag. Die Mutter bekommt also einen neuen Termin. Schon meldet sich das Jugendamt und bietet der Mutter ein Gespräch an. Ich darf dabei sein, heißt es, dann werde ich wieder ausgeladen. Inzwischen hat mich die Mutter als Beistand vor dem Familiengericht benannt. Dazu gibt es noch keine Entscheidung des Familiengerichtes. Zum Termin beim Jugendamt nimmt die Mutter eine Vertraute mit. Das Verwaltungsgericht vergibt nächste Woche ein Aktenzeichen für die Klage gegen das Jugendamt, das von der Anwältin der Mutter, der mittlerweile das Mandat entzogen worden ist, angerufene Oberlandesgericht kündigt ebenfalls einen neuen Termin an. Auch dieses Gericht hat mich als Bevollmächtigten nach § 10 FamFG abgelehnt. Greifen wir also zu § 12 FamFG und § 90 ZPO...Geschafft haben wir das in 14 Tagen. Jede Anwältin  und jeder Anwalt braucht länger! Und wird teuer...

16. Oktober 2010, ein paar Stunden später

Eine Mutter hat eine Anwältin: Das OLG Hamm will ein schriftliches Verfahren einleiten, die Mutter nicht anhören


Eine Mutter hat Heinz-Peter Tjaden: Das OLG Hamm ordnet eine mündliche Verhandlung an, die Mutter bekommt Gehör, ich bin der Beistand, Sohnemann ist auch eingeladen :-)

Gesetzesbruch vor Familiengerichten - wie lange noch?

Donnerstag, 30. September 2010

Tief im Westen

29. September 2010
Nie sagen, was man nie gesagt hat

Offen gesagt: An die CDU würde ich auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen. Dass sie ähnlich denkt wie ich bestreitet eine ehemalige CDU-Landtagspräsidentin jedoch. Trotzdem ist sie von einem CDU-Kreisgeschäftsführer vor das Essener Landgericht gezerrt worden. Tief im Westen...Wo per einstweiliger Verfügung auch nie gemachte Äußerungen verboten werden.

Doch in der CDU wird man sich immer schnell einig. Die ehemalige Landtagspräsidentin versprach, dass sie das, was sie nie gesagt hat, auch zukünftig nicht sagen wird. Damit gab sich der CDU-Kreisgeschäftsführer netterweise zufrieden. Sogleich schlossen die beiden Parteien, die einer Partei angehören, einen Vergleich. Die Kosten des Verfahrens trägt jeder für sich allein. Hoffentlich bleibt da noch Geld für die CDU übrig...

Weitere Infos hier

Freitag, 24. September 2010

Meine Bücher

17. August 2010
Warum wirbeln sie so oft Staub auf?

Manchmal, aber wirklich nur manchmal frage ich mich: "Was ist eigentlich dran an meinen Büchern? Warum wirbeln sie so oft Staub auf?"

Meine erste Erzählung schrieb ich 1985. In "Insel des Zweifels" erzählte ich die Geschichte eines Mädchens, das von einer Sekte in den Wahnsinn getrieben wird. Auch in Sachbüchern beschäftigte ich mich mit diesem Thema. Zugehagelt wurde ich mit Strafanträgen. Aus keinem Antrag wurde was im Sinne der Anzeigeerstatter.

Dann verfasste ich ironische Erzählungen und trug sie für den Band "Von Bachnoten und Bachblüten" zusammen. Ein CDU-Ratsherr meinte, er käme in einer der Geschichten vor und zog vor Gericht.  Da der Richter feststellte, dass der Kläger sich geirrt hatte, war´s das.

Auf "Für die Hellseherin wird es dunkel" reagierten zwei Medien stocksauer, eins belästigte meinen Verleger und mich mit Telefonterror, das andere schaltete einen Anwalt ein. Traute sich aber nicht weiter.

Auch mein jüngstes Buch "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Familienorientierte Drogentherapie?" ist inzwischen Prozessthema. Die Klage basiert allerdings auf falschen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten.

Sachdienliche Hinweise zur Beantwortung meiner Fragen nehme ich gern entgegen. Einige meiner Bücher werden hier angeboten

http://stores.lulu.com/hwilmers

Beklagen Sie sich bitte nicht darüber, dass ich diesen Link veröffentlicht habe...

Sonntag, 15. August 2010

Hamburg bald demokratisch?

15. August 2010
Einem Richter kommen Zweifel

Wird Freitag, der 13. August 2010 zu einem Wendepunkt? Besteht Hoffnung, dass Hamburg in die demokratische Zone der Bundesrepublik Deutschland zurück kehrt? Sicher ist das noch nicht, die Möglichkeit besteht jedoch. Denn am Hamburger Landgericht kommt ein Richter offenbar ins Grübeln. Andreas Buske heißt der. Dieser Richter hat bislang in vielen Verfahren die Meinungsfreiheit weggeurteilt. Deswegen erfreute er sich bei allen, die Kritik nicht dulden wollen, großer Beliebtheit. Doch nun hat Andreas Buske einer zuverlässigen Quelle zufolge verlauten lassen, dass er sich seiner juristischen Sache nicht mehr sicher ist.

Vor zwei Tagen standen bei ihm u. a. Jan Ullrich und Gerhard Schröder auf der juristischen Matte. Sie landeten mit ihren Klagen unsanft. dpa meldete: "Altkanzler Schröder scheitert mit Klage." Das ist eine neue Erfahrung für den 66-Jährigen. Als es um Schröders Haare ging, wurde die Behauptung, dieselben seien gefärbt, von Andreas Buske verboten. Diese Entscheidung fanden viele Medien ziemlich haarig.

Dieses Mal zog Schröder vor das Hamburger Landgericht, weil er nach seinen Angaben nicht der Beifahrer war, der bei der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann im Auto der ehemaligen Bischöfin gesessen hat. Beklagte war die "Hamburger Morgenpost". Die hatte auf stur geschaltet, als der Altkanzler eine entsprechende Richtigstellung verlangte. Andreas Buske entschied laut dpa: "Einen Anspruch auf Berichtigung hätte der 66-Jährige nur bei einer ´fortgesetzten Rufbeeinträchtigung´ gehabt."

Für diese "fortgesetzte Rufbeeinträchtigung" ist gesorgt. Von Schröder selbst. Der hat Rechtsmittel gegen diesen Beschluss angekündigt und erreicht so, dass dieses Thema nicht in Vergessenheit gerät. Das zeugt von einer gewissen Rücksichtslosigkeit gegenüber sich selbst, aber auch gegenüber Margot Käßmann. Als Berater eines Schweizer Medienunternehmens müsste Schröder eigentlich wissen, dass "nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern", aber wer seine Haarfarbe vor Gericht verteidigt hat, ist wohl auch ansonsten unbelehrbar.

Kein Wunder, dass da Andreas Buske ins Grübeln kommt und sich fragt, warum so viele zu ihm rennen, die vor anderen Gerichten in das juristische Messer der Lächerlichkeit laufen würden.

Freitag, 30. Juli 2010

Eiserner Besen

30. Juli 2010
Erwecken Sie bloß nicht den Eindruck von Tatsachen

Zum Hamburger Landgericht gehören zwei Medien-Kammern. Die kehren mit eisernem Besen. Sind sozusagen juristische Besenkammern. Erwecken aber einen anderen Eindruck. Das darf man jedoch nicht. Eindruck erwecken. Eindruck machen darf man aber.

Den machen die beiden Vorsitzenden Richter Buske und Schulz. Während Buske kaum noch zwischen Meinungsäußerungen und Schilderung von Tatsachen unterscheidet, unterscheidet sich Schulz von Buske durch seine Verhandlungsführung.

Buske ist eher der Dichter und Denker. 24, 25, der Beklagte möge passen. Denn: Jede Meinungsäußerung hat nach Buskes Auffassung auch einen Tatsachenkern. Und der ist dem Beweis zugänglich. Zwar nicht jedem, aber zumindest Schulz in der anderen Kammer.

Geht jetzt ein wenig hin und her? Für Beklagte aber auch. Zitiert jemand einen Beschluss von Schulz wortwörtlich und fügt diesem Zitat eine kritische Bemerkung an, dann wird von diesem Jemand ein Eindruck erweckt. Siehe oben. Begriffen. Darf man nicht. Doch: Zitieren darf man. Aber nur Schulz. Sonst erweckt man einen Eindruck.

Unterschiede gibt es auch: Während Schulz Zeugen nicht anhört, kommt es Buske auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen nicht an. Glaubwürdig sind nur die Beschlüsse der beiden Medien-Kammern.

Dafür muss man nicht studiert haben, denn Glauben ist nicht wissen. Studieren schadet aber nicht. Muss nicht Verfassungsrecht sein. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehen schon genug einfach nur so herum. Müssen Buske und Schulz also nicht auch noch.

Noch gibt es zwar ein paar Zeitungen, Zeitschriften und elektronische Medien, die meinen, schreiben zu müssen, was sie schreiben wollen. Aber auch diese Meinung enthält einen Tatsachenkern. Nötig sind also Anschlusstatsachen. Behauptet ein Journalist, dass die Bundesregierung mit ihrem Sparpaket viele Familien noch weiter in die Armut treibt, ist das ein Klagegrund.

Fiktiv betrachtet: Merkel klagt 24, 25 gegen diese Meinungsäußerung, dann ist das für Buske gar keine. Für Schulz auch nicht. Buske würde sagen: "Wenn Sie mir jetzt 12 Familien präsentieren, die ärmer werden, reicht das nicht. Wenn schon, dann will ich hier alle haben. Ausnahmslos." Schulz würde sagen: "Sie erwecken den Eindruck, dass unsere Bundeskanzlerin..."

Real genommen: Wo man verklagt wird, ist nicht wichtig. Wichtig ist: Man verliert. Den Glauben an die Justiz.

Donnerstag, 29. Juli 2010

Das Sprachrohr Gottes

29. Juli 2010
"Sprachrohr Gottes" vor Gericht

Rolf Schälike berichtet auf seinen Buskeismus-Seiten über einen spannenden Fall.

Hier lesen

Samstag, 24. Juli 2010

Früher Platten- heute Klagenschrank

24. Juli 2010
Endlich weniger Lob und mehr Leser

Früher hatte ich einen Plattenschrank. Waren drin Scheiben von Reinhard Mey, Franz-Josef Degenhardt, Hannes Wader, Uriah Heep, ACDC, Leonhard Cohen...

Doch dann gab ich dem Evangelischen Kirchenfunk ein Interview. Thema: Sekten. Brachte mir den ersten Strafantrag ein. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte das Verfahren ein, bescheinigte mir vorzügliche Recherche. Der Vorgang bekam zwei Löcher zum Abheften.

Gelernt hatte ich als Redakteur: Frag die Gegenseite. Machste das, biste aus dem Schneider. Sah ein Sektenpräsident aus Kanada anders. Der reagierte auf drei per Fax gestellte Fragen in Minutenschnelle mit einer Klageandrohung. Mich werde die gesamte Wucht der deutschen Justiz treffen. Drei Anwälte fauchten. Waren aber nur Papiertiger.

Vorgang kaum gelocht, fiel ich unter die Hellseherinnen. Eine wollte mir ihren Verlobten vorbeischicken zwecks Beibringung blauer Augen, eine wollte gerichtlich in mir den Glauben stärken, dass ich ein wieder geborener Bruder von Jesus bin.

Da war mir klar, der Plattenschrank musste weg, ein Schrank für Anwaltsschreiben und Vorladungen her. Drin war schon bald viel Papier. Von einem CDU-Ratsherrn, der mir die Veröffentlichung eines Buches untersagen wollte, das bereits auf dem Markt war, von einem Anwalt, der behauptete, ich hätte ihn in aller Öffentlichkeit schlecht gemacht und weiteres Zeug, dass mir aber keiner am Körper flicken konnte.

Als nächster Schrankfüller erwies sich eine Einrichtung für Drogenpatienten. Zu deren Therapiemethoden sind auch Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen zu zählen. Dafür muss der Leiter der Einrichtung zwar nicht approbiert sein, aber einen Anwalt haben, das muss er.

Ist vorhanden - wie neuerdings auch Klagen gegen von mir veröffentlichte Kritik an eben dieser Einrichtung. Zwei Löcher bekamen heute 18 vorwurfsvolle Seiten. Beim Lesen verstanden habe ich auf Seite 17 endlich, warum meine Fragen ohne Antworten geblieben sind. Dafür hatte man in der Einrichtung einfach keine Zeit, denn: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."

Wäre das so, hätte ich das Ziel erreicht, das sich frei nach Lessing so definieren lässt: Wer schreibt, will weniger gelobt und mehr gelesen werden...   

Sonntag, 18. Juli 2010

WM-Tagebuch

18. Juli 2010
Noch ein WM-Fall: Bundespräsident zu dicht an der Nationalelf

Hier lesen

10. Juli 2010
Kann man so den Bundestrainer beleidigen?

"Was darf Satire?" fragt die "Hamburger Morgenpost" und behauptet, die ARD habe Bundestrainer Joachim Löw beleidigt. Der lasse nun juristische Schritte prüfen.

Kurt Tucholskys Antwort auf die Frage, was Satire darf, lautet "Alles!" Schon kommt ein Aber. Nicht als Widerspruch zu des Dichters Auffassung, sondern sozusagen zur Qualitätsprüfung.

Bereits bei der WM 2006 hat der öffentlich-rechtliche Radiosender 1Live die Geschmacksnerven mit einem WM-Tagebuch von Lukas Podolski überstrapaziert. In unsäglichen Beiträgen sollten die sprachlichen Fähigkeiten des Nationalspielers durch den Kakao gezogen werden - was dabei heraus kam, war aber kein Genuss, sondern nur für den...

Da wir seit Helmut Kohl wissen, dass nur wichtig ist, was hinten dabei herauskommt, sei zitiert, was 1Live am 5. Juli 2010 abgesondert hat. Dies: „Ich bin Linksaußen. Meistens spiel' ich nach vorn, außer wenn Jogi sagt: ,Lukas, du musst auch mal hinten helfen.‘ Dann sag ich meistens: ,Ey, Babykaschmir, ich helf' dir gleich hinten. Aber warum muss ich dir eigentlich hinten helfen? Hat Hansi Flick wieder Migräne, oder was?"

Vor vier Jahren hat Lukas Podolski die Gerichte bemüht - doch er mühte sich vergeblich. Aus unerfindlichen Gründen reklamierte die ARD für derartigen Scheiß die Kunstfreiheit. Und bekam Recht. Aber aus einem eher peinlichen Grund. Der lautete: Der Versuch, Lukas Podolski lächerlich zu machen, war aus qualitativen Gründen in die Hose gegangen.



Eine weise Entscheidung. Die sich Joachim Löw in Erinnerung rufen sollte. Wer bei diesen WM-Tagebüchern auch nur an Satire denkt, der man außerdem nichts verbieten darf, beleidigt alle, die dieses Stilmittel noch beherrschen.

Ein Satiriker stellt die Wirklichkeit auf den Kopf, damit sie auf die Beine kommt. Zu dieser Wirklichkeit gehört: Gerichte müssen sich schon oft genug mit dem beschäftigen, was hinten dabei herauskommt. Joachim Löw muss da nichts mehr hinzu tun...

Mittwoch, 19. Mai 2010

Ministerium gegen Bürger?

19. Mai 2010
Werden rechtliche Schritte geprüft?

Das Bundesjustizministerium prüft rechtliche Schritte gegen eine unbescholtene Bürgerin aus Wolfsburg und gegen einen unbescholtenen Bürger aus Wilhelmshaven. Diese ungeheuerliche Behauptung stellt der Anwalt von Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch,in einem Schriftstück auf. Angeblich behaupten die beiden fälschlicherweise, dass vonseiten des Ministeriums die Einrichtung auf den Prüfstand gestellt worden ist.

Seit einigen Monaten überzieht der Leiter der Einrichtung, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht, Portale und Privatpersonen mit Unterlassungserklärungen, Klageandrohungen und Klagen. Das meiste verpufft.

Heinz-Peter Tjaden, Redakteur aus Wilhelmshaven, beschäftigt sich seit einem Jahr in Veröffentlichungen mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Wolfsburgerin tut das ebenfalls. Bei seinen Recherchen wendete sich Tjaden immer wieder an die Trägerin der Einrichtung, an Behörden und andere Stellen. Meistens bekam er keine Antwort.

Im Oktober 2009 schaltete der Wilhelmshavener Redakteur das Bundesgesundheitsministerium ein. Das antwortete per mail: Zuständig ist das Bundesfamilienministerium. Von dort wanderte die Angelegenheit nach einer weiteren Intervention zum Bundesjustizministerium. Zwei Hinweise wurden beantwortet, der von Tjaden ist noch in einer Warteschleife.

Wie alles in dieser Angelegenheit, machte der Redakteur das öffentlich. Die Bürgerin aus Wolfsburg ebenfalls. Und nun hat der Anwalt von Ruthard Stachowske behauptet, deswegen prüfe das Bundesjustizministerium rechtliche Schritte gegen die beiden. Eine Prüfung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gebe es nicht.

Inzwischen hat Heinz-Peter Tjaden das Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme gebeten. Wissen will er: Ist zutreffend, was dieser Anwalt schreibt? Prüft das Ministerium wirklich rechtliche Schritte gegen zwei unbescholtene Bürger?

Dienstag, 18. Mai 2010

Liebe-Sex-Sport-Kultur

Es begann in einem...


...Hamburger Gerichtssaal. Dort präsentierte ein Anwalt sensationelle Erkenntnisse über den Kampf gegen Aids. Spiralen seien ein geeignetes Mittel zur Vermeidung dieser Krankheit. Später behauptete er auch noch: Drei-Monats-Spritzen seien ähnlich wirksam.

Diese Thesen wirbelten Staub auf. So genannte Experten widersprachen. Doch das Neue ist immer umstritten. Wer frech, frei und besser informiert ist als die anderen, der hat es nicht immer leicht.

Wenn Sie selbst mal lesen wollen

Mittwoch, 7. April 2010

Gerhard Schröder

7. April 2010
Lakai von Putin - ja? Beifahrer von Käßmann - nein?

Wieder einmal hat Altkanzler Gerhard Schröder das Hamburger Landgericht angerufen. Dieses Mal geht es nicht um die Frage, ob seine Haare gefärbt sind oder nicht, dieses Mal geht es um eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss. Die viele Schlagzeilen gemacht hat und zu einem Rücktritt führte. Am Steuer saß die damalige EKD-Vorsitzende Margot Käßmann. Den Namen des Beifahrers verschwieg die Polizei.

Jetzt ist durchgesickert, wer das war, behauptete zwei Monate später  der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in seinem blog. Die Nachricht lautete: "Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der Beifahrer von Bischöfin Käßmann auf der sagenumwobenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Putins bezahlter Lakai, Altkanzler Schröder!"

Käßmann hüllte sich in Schweigen, Schröder ging zum Anwalt. Der formulierte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die verpuffte mangels Unterschrift des 57-jährigen Blog-Juristen. Also erwirkte Schröders Anwalt eine einstweilige Verfügung und sorgte so für den von Joachim Steinhöfel offenbar gewollten Medienrummel. Diesem Hamburger Rechtsanwalt ist schließlich nicht erst seit gestern bekannt, wie man seinen Namen in Presse, Funk und Fernsehen hievt.

Die Antragsschrift fürdie einstweilige Verfügung hat der 57-Jährige inzwischen ebenfalls auf seine Internet-Seiten gehievt und somit auch erneut "Putins bezahlter Lakai". Unter Lakai verstehen wir bekanntermaßen jemanden, der nicht nur unterwürfig ist, sondern dabei auch noch übertreibt.

Merke: Schröder ist nicht gern Beifahrer einer betrunkenen Autofahrerin. Aber: Gegen den Vorwurf, übertrieben unterwürfig zu sein, hat er sich nicht gewehrt. Weil Putin nach seiner Auffassung schon immer ein "lupenreiner Demokrat" war?

Mittwoch, 24. März 2010

Die Lüneburger

10. Januar 2010
Juristisch sehr emsig

Öffentlichkeitsarbeit kann wichtig sein für den Unternehmenserfolg. Auch Vereinen kann sie nicht schaden. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch steigert ihren Bekanntheitsgrad außerdem mit Gängen zu Staatsanwälten und Juristen.


Ein Begriff ist diese Einrichtung seit dem 28. Mai 2009 auf diese Weise geworden: den Portalen Sajonara, Readers Edition, beepworld und pressemitteilung ws, zudem einigen Privatpersonen, dem Landgericht in Hamburg, dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft in Lüneburg.

Inzwischen liegt die juristische Schaffenskraft der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bei drei Anwaltsschreiben mit Androhungen gewisser Misslichkeiten, einer Klageandrohung, zwei einstweiligen Verfügungen, sechs Unterlassungserklärungen und zwei Strafbefehlen. Für Zivilklagen hat diese Kraft bislang noch nicht gereicht. Kann aber noch gewuppt werden. Mit der richtigen Aufbautherapie klappt das auch irgendwann.

Gesucht werden nun: Unternehmen, Vereine, Organisationen, andere Einrichtungen oder Privatpersonen, die ähnlich oft oder sogar häufiger juristisch aktiv sind. Entgegengenommen werden Hinweise nicht von irgendeinem Radio, denn dann ginge es um radioaktive Bemühungen, entgegengenommen werden sie per mails an heinzpetertjaden@arcor.de

Auf das Alter der Organisation kommt es dabei nicht an. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch existiert seit 1993, macht angeblich familienorientierte Drogentherapie.

24. März 2010
Weiterer Vorschlag für den Klage-King

Hier lesen

Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hat sich keinesfalls auf die faule juristische Haut gelegt. Das Zählwerk steht nun bei drei einstweiligen Verfügungen, zwei Ordnungsmittelverfahren, einer Klage und einer Abmahnung. Zwei Strafbefehle sind juristischer Schnee von gestern, aus weiteren ist nichts geworden.

Auch bei pressemitteilung.ws ist der TG-Erfolg nur ein vorübergehender gewesen. Eine Zeitlang wurden dort meine Berichte nicht mehr veröffentlicht, jetzt ist das wieder der Fall.

Dienstag, 23. März 2010

Cyberstalking

16. März 2010
Berichterstatter soll sich Anwalt nicht mehr nähern

Morgenstund´ hat: Notebook aufklappen, einschalten, die erste AOL-Meldung misslesen, weil mir zu Ohren gekommen ist, was hoffentlich noch fast alle zu der Auffassung kommen lässt, ich  müsse mich verhört haben: "Unterlassungsabenteuer" lautet die AOL-Schlagzeile auf meinen ersten Blick, dann begreife ich - dort steht "Unterwasserabenteuer".

Wer mich dermaßen verwirrt? Die Antwort: Ein Anwalt, der vor dem Berliner Landgericht für einen Prozessberichterstatter eine "Bannmeile" durchdrücken will. Dieser Prozessberichterstatter heißt Rolf Schälike, wohnt in Hamburg, ist 71 Jahre alt und besucht seit vier Jahren Verhandlungen der Pressekammern in Hamburg und Berlin. Anschließend macht er sich auf http://www.buskeismus.de/ auf schriftliche Weise Gedanken über das Prozessgeschehen. Namensgeber der Seiten des 71-Jährigen ist der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichtes Andreas Buske, der Beschlüsse das Äußerungsrecht betreffend fasst, die nicht immer nachvollziehbar sind.

Verhört habe ich mich nicht, denn auf http://www.buskeismus.de/ steht diese Presseerklärung:


"Hinweis auf das gerichtliche Verfahren

86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, dem 17. 3.2010, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als ´Cyber-Stalking´ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17. 3. 2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28. 4.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann."

Manchmal schalte ich einen TV-Sender ein, der Bilder aus aller Welt über den Bildschirm flimmern lässt und dazu anmerkt: "No comment".
Den erspare ich mir ebenfalls, erinnere nur an jene Lehrerin, die vor Gericht gezogen ist und dort erreichen wollte, dass Noten für ihre Unterrichtsleistungen und entsprechende kritische Anmerkungen von Schülern wieder aus dem Netz verschwinden. Die Lehrerin ist juristisch auf die Nase gefallen und hat sich lächerlich gemacht.

Ich bin der Letzte, der jenen Anwalt davon abhalten möchte, sich in ein ähnliches Schicksal zu klagen.

So ist es gekommen. 

Samstag, 6. März 2010

Ralf Stegner (SPD)

28. Februar 2010
Hat er gebettelt oder hat er nicht gebettelt?

"Wenn du denkst, es geht nicht mehr..." macht Jan Delay in einem Lied "Hoffnung", die der Kieler SPD-Oppositionsführer Ralf Stegner schöpfen will. Mehrere 1 000 Euro Tantiemen als Aufsichtsrat der HSH-Nordbank soll er am Fiskus vorbeigeschleust haben. Beamte hätten ihm gesagt, das sei so in Ordnung, behauptet Stegner, nennt aber keine Zeugen.

Die hat er aber angeblich in einem anderen Verfahren, das nun beim Hamburger Landgericht anhängig ist - wie das so schön im Juristendeutsch heißt. Wir erinnern uns: Ralf Stegner ist von 2003 bis 2008 erst Finanz- und dann Innenminister von Schleswig-Holstein gewesen. Den CDU-Ministerpräsidenten hat er immer gehasst. Nun zerrt er ihn vor eines der umstrittesten Gerichtskammern, die es in Deutschland gibt. Kenner zucken zusammen, wenn sie den Namen Andreas Buske hören, einen Schrecken bekommen sie, wenn sie einen Termin bei diesem Vorsitzenden Richter haben, der quasi den Staatsnotstand ausrief, als die Behauptung im Raum stand, Bundeskanzler Gerhard Schröder färbe seine Haare.

Mit Hilfe der Zeugen Jehovas entdeckte Andreas Buske sogar eilends ein paar neue Aspekte der Lehre dieser Glaubensgemeinschaft, um einen Rundfunksender verurteilen zu können, der seinen Hörerinnen und Hörern mitgeteilt hatte, Partys seien in dieser Sekte verboten. Da ist der Vorsitzende Richter eigen, jedes Wort legt er auf die Goldwaage und schon wird eine etwas flapsige Meinungsäußerung verboten. Weil: Die hat immer auch einen "Tatsachenkern".

Bei Ralf Stegner wird der aber schwer zu finden sein. Der SPD-Oppostitionsführer bestreitet zwar, dass er vor gut zwei Jahren den Ministerpräsidenten geradezu "angebettelt" hat, damit er noch ein wenig im Ministeramt bleiben darf, um bei seiner Pension nicht schlecht da zu stehen, aber der Ministerpräsident bleibt dabei: "Das hat er getan."

Beide Seiten bieten für ihre Darstellungsweise Zeugen auf. Man darf also gespannt sein, wem Andreas Buske Recht gibt. Bislang hat Ralf Stegner die besseren Karten: Erstens hat er prima abgelenkt von der Tantiemen-Geschichte, zweitens urteilt die Kammer 24 des Hamburger Landgerichtes nur selten so, dass eine Entscheidung auf lange Sicht Bestand hat.

Eigentlich müsste man beiden Streithähnen sagen: Auseinander! Jeder in einen anderen Käfig...Andreas Buske aber mag solche Gockelkämpfe und ist um einen weisen Beschluss nie verlegen...Um  den hinzubekommen, entscheidet er gelegentlich sogar: "Auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen kommt es nicht an..." Und ist so zumindest in einem Verfahren einem dreisten Lügner aufgesessen.

Worauf es bei Andreas Buske ankommt, fragen Sie? Das, liebe Leserin, lieber Leser, weiß wahrscheinlich nicht einmal er...

Diesem Vorsitzenden Richter gewidmete Seiten

6. März 2010
Mit dieser Entscheidung habe ich nicht gerechnet. Sie etwa?

Mittwoch, 24. Februar 2010

In Treatment

24. Februar 2010
Es geht ein Professor auf Reisen

Daraus ließe sich auf dem Psychomarkt sicherlich auch etwas analysieren: "In Treatment" ist eine amerikanische Serie über einen Psychotherapeuten mit israelischem Vorbild. Ausgestrahlt wird die erste Staffel derzeit von 3sat. 3sat ist ein Gemeinschaftswerk von zwei deutschen, einem österreichischen und einem Schweizer Sender. Aus Deutschland und Österreich kommen Nazi-Täter, potenzielle Nazi-Opfer sind in die USA geflüchtet, manche fanden auch Unterschlupf bei den Eidgenossen.

Zumindest ein Professor aus norddeutschen Landen würde deswegen sogleich auf Forschungsreise gehen wie er die Geschichte seiner Familie auf Reisen nach Polen erforscht hat. Seinen älteren Sohn nahm er mit auf das Schiff, beide erlitten bei der Rückkehr Schiffbruch.

Seine Theorie aber nicht: Verbandeln sich in einer Familie Nazi-Opfer und Nazi-Täter, muss was schiefgehen. Leitet solch ein Professor eine Drogentherapieeinrichtung, geht noch mehr schief. Denn wenn ein solcher Familienforscher feststellt, dass in der Nachkriegszeit eine der Drogentherapieeinrichtungen dort entstanden ist, wo zuvor der Lebensborn der SS floss, reißt er sich um jedes Dokument, aus dem hervorgehen könnte, dass zwischen 1933 und 1945 so mancher Faschist um die Häuser strich, die seit 1993 Drogenkranke beherbergen, die bei diesem Professor wieder gesunden wollen.

Misslingt die Gesundung, liegt das vermutlich an irgendwelchen Verstrickungen aus unseligen Zeiten, die seine Schützlinge mangels Erinnerung aus ihrer Biographie gestrichen haben. Dieser Erinnerung muss auf die Sprünge geholfen werden, notfalls vor Gerichten.

Die hat es bekanntermaßen auch bei den Nazis gegeben. An einem fällte jemand Todesurteile, der später Ministerpräsident werden sollte und das auch blieb, bis er einem Dramatiker per Unterlassungserklärung den Mund verbieten wollte. Rolf Hochhuth hieß dieser Mann, in dessen Familie es möglicherweise auch Nazi-Täter und Nazi-Opfer gegeben hat, denn wie sonst wäre das Interesse dieses Dichters an der Vergangenheit eines CDU-Politikers zu erklären?

Fürwahr, die Theorie dieses Professors aus norddeutschen Landen vermag jede Realität einzufangen. Man muss nur wollen - wie er. Mit freiem Willen ist da nichts zu machen. Eher mit Sprüchen aus der Bibel. Die zitiert dieser Professor gern. Beispielsweise: "Wer unter euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein."

Von einstweiligen Verfügungen, Unterlassungserklärungen und Klagen ist nicht die Rede in Jesus´ Eintreten für eine Ehebrecherin. Die darf man deswegen in so manchen Briefkasten werfen (lassen)...Die meisten Steine passen eh nicht durch den Schlitz.

Mittwoch, 10. Februar 2010

Warum ist das schlecht so?

10. Februar 2010

Liebes Amtsgericht hinter dem Hauptbahnhof von Hannover,
lieber Richter Dr. Michael Siegfried,

dieser 38-Jährige muss am 24. Februar unbedingt frei gesprochen werden. Ein Freispruch wäre gleichzusetzen mit Bekennermut vieler stärken. Da die Verhandlung um 10.15 Uhr im Saal 3112 beginnt, könnte der Fall vorher mit allen Folgen bei einem Bier in der Kneipe „Die letzte Instanz“ noch einmal durchgespielt werden.

1. Szene: Der 38-Jährige fährt mit Bus und Bahn. Das ist auch im Oktober 2008, im Januar 2009 und im September 2009 gut so.

2. Szene: Schlecht findet dagegen die Staatsanwaltschaft: Dreimal wird dieser Mann als Schwarzfahrer ertappt. Hat er nie bestritten. Auch das ist gut so.

3. Szene: Bei den Verhören hat der 38-Jährige die Auffassung vertreten, er habe sich nicht strafbar gemacht, weil er bei U-Bahn-Fahrten stets ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich fahre schwarz“ trug. Das ist Recht so.

4. Szene: Der Mann bekennt sich also zu dem, was er tut. Ohne Wenn und Aber. Das ist prächtig so. Dafür darf er nicht bestraft werden. Der 38-Jährige könnte als Vorbild dienen. Andere müssten seinem Beispiel folgen.

5. Szene: Tragen würden dann jede „Bild“-Redakteurin und jeder „Bild“-Redakteur ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich lüge wie gedruckt“, jeder FDP-Bundestagsabgeordnete ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich werde von Möwenpick bezahlt“, der Verteidigungsminister ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Müsste ich noch einmal Soldat sein, wäre der Krieg in Afghanistan zu Ende“, jeder Steuersünder ein T-Shirt mit dem gut sichtbaren Aufdruck „Ich habe bei der Schweizer Bank Y ein Schwarzkonto mit der Nummer 123“…Der Beispiele könnten noch viele folgen.

6. Szene: Liebes Amtsgericht hinter dem Hauptbahnhof von Hannover, lieber Richter Dr. Michael Siegfried, was geschieht eigentlich am 24. Februar, wenn der Angeklagte den Saal betritt mit einem T-Shirt, auf dem gut sichtbar steht „Auch heute habe ich keine Fahrkarte gelöst“? Fließt dieses Bekenntnis gleich ins Urteil ein - oder muss dafür ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet werden?

Donnerstag, 14. Januar 2010

Frage an Bertelsmann

14. Januar 2010
Gibt es ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Diese Frage könnte ich auch an andere Unternehmen stellen - ich stelle sie hier aber nur an Bertelsmann: Gibt es auch noch ein Leben nach dem Mahnbescheid?

Vor vielen Monaten hat mich eine weibliche Stimme angerufen, sie bot mir monatlich einen Krimi an: "Wenn Sie den wieder zurückschicken, müssen Sie ihn natürlich auch nicht bezahlen."

Nach einiger Zeit stapelten sich die ungelesenen Bücher, also machte ich im November und Dezember 2009 von meinem Rückgaberecht Gebrauch. Damit war für mich die Sache erledigt - aber nicht für Bertelsmann.

Der Club verschickte Mahnungen, schaltete schließlich eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh ein. Die ursprüngliche Forderung kletterte schnell von 51,11 auf 134,28 Euro. Sogar bei der Schufa zog der Anwalt Erkundigungen ein und berechnete dafür 1,30 Euro.

Kurz vor Weihnachten bekam ich Post vom Amtsgericht in Hagen: ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ich widersprach umgehend, wies darauf hin, dass ich die Bücher, die ich bezahlen sollte, an Bertelsmann zurückgeschickt hatte.

Darauf reagierte der Club zwischen den Jahren mit einem Kontoauszug, darüber stand: "Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Rücksendung ist bei uns eingetroffen - den Wert der Ware haben wir gutgeschrieben." Die Gutschrift betrug 111,05 Euro, blieb ein Rest von 19,51 Euro.

Wer nun der Meinung ist, dass man danach einen Inkassoanwalt wieder losgeworden ist, erlebt eine Enttäuschung, denn heute habe ich erneut Post aus Gütersloh bekommen. Der Anwalt von Bertelsmann hat mir ebenfalls einen Kontoauszug geschickt. Der Negativsaldo beträgt 134,28 Euro, den ich bis zum 22. Januar 2010 ausgleichen soll.

Gibt es inzwischen etwa Juristen, die Forderungen stellen, die laut Auskunft des Gläubigers gar nicht mehr existieren - nie existiert haben?

Dienstag, 12. Januar 2010

Schoko-Skandal

12. Januar 2010
Familie Ritter gehört hinter Schokoladen-Schloss und -Riegel

"Seit 1912 bürgt meine Familie mit ihrem Namen für die hohe Qualität unserer Schokolade. Jede Zutat wird mit Sorgfalt ausgesucht und jede Tafel mit Leidenschaft zubereitet", steht auf jeder Ritter-Sport-Schokolade. Wenn auch noch Wettleidenschaft dazu kommt, ist der Skandal perfekt. Dann muss die Staatsanwaltschaft von Hamburg einschreiten und dem kriminellen Treiben einen Schokoladen-Riegel vorschieben. So ein Wettbetrüger gehört hinter Schokoladen-Schloss und Schokoladen-Riegel. Einziges Problem: Dieser 66-Jährige genießt bereits die Vorzüge einer kostenlosen Unterkunft in Santa Fu mit Frühstück, Mittagessen und Abendbrot.

Was also tun? Keine Frage: Trotzdem anklagen wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels". 40 Zeugen sollen deswegen demnächst vor dem Hamburger Amtsgericht mit ihren Handschellen spielen. Denn sie genießen die gleichen Vorzüge wie jener 66-Jährige, der auch hinter dicken Gefängnismauern Ritter-Sport-Schokolade mag und dieser habhaft geworden ist mit wöchentlichen Tippspielen rund um die Fußballbundesliga.

Pro Spieltag wurden laut Geständnis des 66-Jährigen 45 Tafeln Ritter-Sport-Schokolade eingesetzt, 41 bekam der Gewinner, zwei ein Komplize, eine der Verlierer und eine behielt der Veranstalter dieses nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft unerlaubten Glücksspiels.

Ansonsten ist alles wie immer: Die Großen lässt man laufen. Eigentlich schuldig ist zweifellos die Ritter-Familie, die derart Leckeres produziert, dass Santa-Fu-Insassen zu kriminellem Wett-Tun verleitet werden. Also: Schnellstens Anklageschrift erweitern um die süßen Verführer aus Waldenbuch. Wo dieser Ort liegt, wird sich herausfinden lassen...

Petition

12. Januar 2010
Petition zu Abmahnungen: Kostenlose Vorstufe einrichten

Auch e-bay kann inzwischen ein Lied davon singen: Abmahnungen sind ein Millionengeschäft, Anwälte hocken an dieser Einnahmequelle, behaupten, dass jemand professionell und nicht privat etwas verkaufe und hoffen auf Überweisungen. Andere Juristen üben sich im Auftrag von Mandanten in Gegenwehr, bieten ihre Dienste nicht nur einem Betroffenen, sondern ganzen Gruppen an.


Diese Lawine soll gestoppt werden. Fordert jemand in einer Petition, mit der sich der zuständige Ausschuss seit dem 5. Januar beschäftigt. 20113 Mitstreiterinnen und Mitstreiter gibt es.

Der Deutsche Bundestag soll für eine „kostenlose Vorstufe“ sorgen. Würde laut Petition bedeuten: Der Abmahner muss sich erst einmal mit dem Beklagten in Verbindung setzen und ihm den Abmahngrund mitteilen, damit dieser einen etwaigen Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen kann.

Zur Petition

Sonntag, 10. Januar 2010

Anwaltsfilme

10. Januar 2010
Abmahnjuristen: Für die Hauptrolle käme nur Dieter Bohlen infrage

Sie hat die Schule nicht abgeschlossen, sie ist zweimal geschieden, hat drei Kinder und Ärger mit ihrem Freund, der trotzdem für sie da ist, als sie als Aushilfe in einer Anwaltskanzlei auf einen Umweltskandal stößt, sich auf den Fall stürzt und bald die Fakten besser kennt als die Schnösel von der Gegenpartei, die sogar die Uni besucht haben: Julia Roberts in "Erin Brockovich - Ein wahrer Fall".

Der kleine Mark wird gejagt, weil er mit seiner Schwester dabei gewesen ist, als sich ein Rechtsanwalt in seinem Auto erschoss. Dem Elfjährigen hat der Selbstmörder ein Geheimnis anvertraut, das die Mafia nicht gelüftet haben möchte. Auf der Flucht schneit Mark in eine Rechtsanwaltskanzlei und heuert für einen Dollar die Anwältin Regina Love an: Susan Sarandon in "Der Klient".

Andrew Beckett hat das große Los gezogen, er arbeitet für eine berühmte Kanzlei, an seinem Aufstieg zweifelt niemand, bis er an Aids erkrankt. Da ihm wegen dieser Krankheit nicht gekündigt werden darf, lässt man in der Kanzlei ein wichtiges Schriftstück verschwinden, Andrew Beckett versäumt deswegen eine Frist: Tom Hanks in "Philadelphia".

Er ist ein liebevoller Vater, Senator und Anwalt, der mit der Pflichtverteidigung eines schwarzen Farmarbeiters betraut wird. Der falsche Vorwurf lautet: Vergewaltigung einer weißen Frau. Atticus Finch beweist vor Gericht die Unschuld des Angeklagten, der wird trotzdem verurteilt: Gregory Peck in "Wer die Nachtigall stört".

Das sind die Stoffe, aus denen Anwaltsfilme sind. Abmahnungen als Massengut sind bislang kein Filmthema. Wer sollte denn auch die Hauptrolle spielen? Bleibt doch eigentlich nur Dieter Bohlen. Aber der sucht immer nur den Superstar und nicht den super Abmahnjuristen.

Der Oberbürgermeister

10. Januar 2010
Es war einmal in Wilhelmshaven

"Die Interviews wurden tatsächlich niemals geführt. Auch wenn der satirische Inhalt der Interviews nicht verkannt werden kann, so sind sie doch von dem Bestreben getragen, mich in meinem Persönlichkeitsrecht zu verletzen", will Oberbürgermeister Eberhard Menzel vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen fiktive Interviews erwirken, die seit dem 14. September 2006 von der Internet-Zeitung 2sechs3acht4 veröffentlicht werden. Termin: 17. Oktober, 9.30 Uhr. Der vorläufige Streitwert liegt bei 5000 Euro. Bedroht werden soll der Redakteur Heinz-Peter Tjaden als Erfinder dieser Gespräche - wenn es nach dem Wilhelmshavener Oberbürgermeister geht - mit einem Ordnungsgeld bis zu 100 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

In seinem Antrag weist Eberhard Menzel auch darauf hin: "Er (gemeint ist Tjaden) hat angekündigt, über das gerichtliche Verfahren gegen ihn auf einer bereits eingerichteten Homepage http://klageob.beeplog.de zu berichten." Dazu der Antragsgegner: "Es interessieren sich schon mehrere Redakteure aus dem Bundesgebiet für den Fall. Dürfen die auch nicht berichten?"

Die Verhandlung findet statt, die Richterin kann in den fiktiven Interviews nichts Beleidigendes entdecken, der Oberbürgermeister zieht am nächsten Tag seinen Antrag zurück.
Die fiktiven Interviews erscheinen weiter, sogar eine Broschüre mit den ausgedachten Gesprächen erscheint.

Anwaltswitze

Der Teufel erscheint einem Rechtsanwalt und macht ihm diesen Vorschlag: "Ich werde dich zum erfolgreichsten Anwalt der Stadt machen. Du wirst vier Monate Urlaub im Jahr haben. Alle Kollegen werden dich beneiden, die Mandanten und Richter werden dich respektieren. Du wirst Präsident deines Golfclubs und Ehrendoktor der Universität. Als Gegenleistung sollen aber die Seelen deiner Eltern, deiner Frau und deiner Kinder auf ewig in der Hölle schmoren."

Der Anwalt denkt kurz über diesen Vorschlag nach, erkundigt sich dann: "Und wo ist der Haken an der Sache?"

Wer ist hier falsch in der Aufzählung? Schneewittchen - der Papst - ein ehrlicher Jurist - Harry Potter. Antwort: der Papst. Den gibt es wirklich. Alle Anderen entspringen der Fantasie.